Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 44 Seiten

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Parlamentarische Initiative: Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität BBl 2019

im Rahmen ihrer Arbeiten fest, dass im zu geringen Ausbildungslohn21 eine der möglichen Ursachen für die zu tiefe Zahl der Bildungsabschlüsse, insbesondere in Pflege HF, verortet sein könnte. Der Ausbildungslohn kann insbesondere auch für Quereinsteigende ein Hindernis darstellen; sie stellen ein wichtiges Rekrutierungspotenzial für die Langzeitpflege dar. Deshalb will die Kommission die Rahmenbedingungen der Ausbildung in Pflege HF und FH verbessern und mit ihrer Massnahme den Diplomabschluss für potenzielle Absolventinnen und Absolventen attraktiver gestalten;

- einen Bundesbeschluss für Finanzhilfen nach Artikel 7 des Bundesgesetzes

über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege: ab Inkrafttreten der Artikel 5 und 6 wird für die Dauer von acht Jahren ein Verpflichtungskredit von maximal 469 Millionen Franken bewilligt (vgl. auch unter Ziff. 4.2 die Erläuterungen zu Artikel 7);

- einen Bundesbeschluss über die Erhöhung der Anzahl Ausbildungsab-

schlüsse in Pflege an den kantonalen Fachhochschulen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, mit den Kantonen im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz Massnahmen zu prüfen, die bis Ende 2028 zu einer bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse in Pflege führen;

- die Wiederaufnahme bzw. Schaffung eines Anschlussangebots für altrecht-

liche interkantonale Pflegeabschlüsse des Diplomniveaus I sowie für Praktische Krankenpflege, Fähigkeitsausweis Schweizerisches Rotes Kreuz SRK (FA SRK). Rund 10’000-15’000 Personen mit PKP/FA SRK22 und 14’000 Personen mit DN I23 haben Ausbildungen absolviert, deren Abschlüsse nicht in die neue Bildungssystematik überführt wurden. Diese Personen arbeiten mehrheitlich im Bereich Langzeitpflege. Mangels Überführung können sich diese Personen nur mit hohem finanziellem und zeitlichem Aufwand für weiterführende Ausbildungen qualifizieren. Mit dieser Massnahme will die Kommission den Zugang der betroffenen Personen zu Aus- und Weiterbildungen gemäss heutiger Bildungssystematik eröffnen und dieses vorhandene Potenzial besser erschliessen;

- einen Bundesbeschluss über Finanzhilfen in der Höhe von acht Millionen

Franken gestützt auf die Finanzhilfebestimmungen des GesBG und das Bundesgesetz vom 23. Juni 200624 über die universitären Medizinalberufe (MedBG) zur Förderung von Projekten, die der Effizienz der medizini-

21 Eine FaGe, die nach Lehrabschluss als FaGe einen Durchschnittslohn von 4790 Franken verdient (vgl. auf Internetseite www.lohncheck.ch > Lohnvergleich > Soziales > Krankenpfleger > FaGe Fachmann Gesundheit), erhält bei einer berufsbegleitenden Ausbildung zur Pflegefachfrau HF gemäss Lohnempfehlung der OdA Gesundheit des Kantons Zürich einen Ausbildungslohn von 1100 Franken pro Monat (ohne 13. Monatslohn). (Vgl. auf Internetseite www.oda-g-zh.ch > Dokumente > Lohnempfehlungen > Lohnempfehlung HF und FH).

22 Praktische Krankenpflege/Fähigkeitsausweis SRK; Schätzung SRK

23 Gesundheits- und Krankenpflege, Diplomniveau I; Zählung NAREG

24 SR 811.11