Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten

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ZG lehnt das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege ab, da es zu stark in die Kompetenzen der Kantone eingreifen würde, ohne dass daraus ein Nutzen erkenntlich sei. Die Kantone würden bereits jetzt die notwendigen Kompetenzen besitzen und diese nutzen, um die Ausbildung in der Pflege zu fördern. Sollte die SGK-N allerdings an der Notwendigkeit des Gesetzes festhalten, hält sich ZG (mit zwei Ausnahmen) an die Stellungnahme der GDK.

ZH hält fest, dass angesichts der von den Kantonen und dem Bund bereits beschlossenen Massnahmen der Pflegeinitiative kein indirekter Gegenvorschlag gegenüberzustellen ist. Die mit der parlamentarischen Initiative vorgeschlagenen Massnahmen würden die Kantone erheblich einschränken und zu Mehrkosten führen. Die Planung und Umsetzung der im neuen Bundesgesetz vorgeschlagenen Massnahmen liege im Kompetenzbereich der Kantone. An dieser bewährten Aufgabenzuordnung solle nichts geändert werden. ZH merkt an, dass nach der neuen Regelung im KVG, die besagt, dass Pflegefachpersonen einen Teil der Pflegeleistungen selber anordnen können und somit die bisherige ärztliche Anordnung entfallen würde, einer der wichtigen Grundsätze des KVG verloren gehen würde. Könnten Pflegefachpersonen bei Patienten mit langfristigem Pflegebedarf autonom über deren Pflegebedarf entscheiden, drohe eine Mengenausweitung. Diese hätte eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für die OKP und damit für die Prämienzahlenden sowie der für die Restfinanzierung verantwortlichen Kantone und Gemeinden zur Folge.

2.2.2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die BDP unterstützt den indirekten Gegenvorschlag, denn es sei unbestritten, dass in der Schweiz ein Pflegenotstand herrsche. Die vom indirekten Gegenvorschlag formulierte Zielsetzung wird vorbehaltlos unterstützt, es sei richtig, nicht nur die Ausbildung zu forcieren, sondern auch den Berufsstatus aufzuwerten, indem eigenverantwortliche Handlungsbereiche gesetzlich verankert würden. Die BDP erachtet die Befristung der Ausbildungsverpflichtung und der Ausbildungsbeiträge auf acht Jahre vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung für wenig sinnvoll. Es brauche auch Massnahmen für bereits im Beruf Stehende mit einem altrechtlichen Abschluss. Der Zugang zu Weiterbildungen für diesen Personenkreis müsse verbessert werden. Die OdASanté sei aber kein Bildungsinstitut.

Die CVP unterstützt den indirekten Gegenvorschlag und die Aufwertung des Pflegefachberufs. Es bestehe ein steigender Pflegebedarf bei zunehmendem Fachkräftemangel. Wir seien gefordert, selber genügend Personal auszubilden. Die CVP unterstützt daher ein zusätzliches finanzielles Engagement von Bund und Kantonen für die Ausbildung von Pflegefachpersonen. Die CVP befürwortet auch die Aufwertung des Pflegefachberufs. Es solle auf Gesetzesstufe sichergestellt werden, dass gut ausgebildete Pflegefachkräfte in eigener Verantwortung spezifische Pflegeleistungen erbringen könnten und Pflegeleistungen angemessen abgegolten werden. Mit Blick auf die Kostenentwicklung regt die CVP an zu prüfen, ob ein Wegfall der ärztlichen Anordnung zur Ausführung von gewissen Pflegeleistungen mit Vereinbarungen zwischen den betroffenen Branchen und Kostenträgern kompensiert werden sollte. Ungerechtfertigte Mengenausweitungen und damit verbundene Mehrkosten sollten nach Überzeugung der CVP vermieden werden.

Die EVP begrüsst den Entscheid der SGK-N sehr, einen indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative zu verfassen. Für die EVP ist es unumgänglich, dass der Beruf der diplomierten Pflegefachpersonen attraktiver gemacht werde. Sie unterstützt die Förderung von Ausbildungs- und Weiterbildungsbedingungen und eine Anerkennung der pflegerischen Leistungen durch die Sozialversicherungen. Die EVP sieht auch grossen Bedarf in der Verbesserung der Arbeitsbedingungen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, angepasste Bedingungen für ältere Arbeitnehmende, eine angemessene Entlöhnung, eine sichere Arbeitsumgebung, konstante und bedarfsgerechte Personalausstattung sowie Wertschätzung der Pflegefachpersonen. Dies sei zu verbessern, damit die durchschnittliche Berufsverweildauer von 17,5 Jahren