Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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Die AHP-Betriebe, die Domicil-Betriebe, AGILE, ASPS, AVASAD, CURAVIVA, FAS, WVSMZ, H+, imad, INSOS, SACD, Senevita, SKSZ, Spitex AI/AR/SG, Spitex BE, Spitex Schweiz, Spitex TG, SSL, unimedsuisse sind der Meinung, dass das betriebliche und schulische Angebot sowie alle Auszubildenden gefördert werden sollen. Nicht nur Absolventen mit Betreuungs- und Unterhaltsverpflichtungen sollen unterstützt werden, sondern alle. Nicht nur die betrieblichen und schulischen Angebote, sondern vor allem die Absolventen sollen unterstützt werden. Dies erfordere eine Subjekt- und nicht nur Objektförderung.
Institutionen der Bildung
BGS unterstützt die Massnahmen, es brauche aber zusätzliche, weitergehende Massnahmen, um die Attraktivität des Berufsfeldes Pflege zu erhöhen und die Verweildauer im Beruf markant zu steigern. Eine angemessene Abgeltung von Pflegeleistungen beispielsweise würde es den Betrieben ermöglichen, die Qualität der Arbeitsumgebung der Pflege (Arbeitszeiten, Anzahl der Patientinnen, Löhne etc.) markant zu verbessern.
2.3.3 Stellungnahme zu Artikel 1 Absatz 1
Institutionen der Bildung
Gemäss BFH, FKG-CSS, HEdS-FR, HEdS-VS, swissuniversities ist die Positionierung vor allem für die Fachhochschulstufe von entscheidender Wichtigkeit für die Gesundheitsversorgung.
Übrige Organisationen
Desmedt hält fest, die Bedeutung der Bildungsstufe werde verschleiert. Es bestehe die Gefahr, Ausbildungen zu fördern, die nicht den Bedürfnissen der Praxis entsprächen und die versteckte Kosten verursachten. Ein weiteres Risiko bestehe darin, dass der Aufwand für das Nachholen der Ausbildung auf die Institutionen abgewälzt werde. Er schlägt folgende Änderung vor: Mit diesem Gesetz soll die Ausbildung im Bereich der Pflege gefördert und somit die Fachhochschulstufe als Eintrittsstufe in den Pflegeberuf festgelegt werden.
2.3.4 Stellungnahme zu Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a
Kantone
BE stimmt der Verpflichtung der Kantone zur teilweisen Finanzierung der praktischen Ausbildung im Bereich Pflege insoweit zu, als die Kantone Beiträge an die Kosten der praktischen Ausbildung von Personen leisten, die den Bildungsgang Pflege an einer HF absolvieren. Da in der deutschsprachigen Schweiz in der Regel kantonale Pflegeschulen auf Stufe HF bestehen, sollte jeder Kanton selber dafür sorgen, dass für die Pflegeausbildung genügend praktische Ausbildungsplätze bereitgestellt werden. Dagegen gibt BE zu bedenken, dass FH-Studiengänge in Pflege nur von fünf FHs angeboten werden. Diese FHs decken damit kantonsübergreifende Grossräume ab.
BS ist der Meinung, dass sich das Ausbildungsfinanzierungsproblem bei allen Bildungsgängen stelle. Eine Finanzierung der ungedeckten Kosten für die Pflege sei abzulehnen, da sie anrechenbare KVG-Kosten im Rahmen der Tarifverfahren seien.
OW spricht sich gegen die Bestimmung aus, da die Kantone nicht zur Bezahlung an die praktische Ausbildung verpflichtet werden sollen, da dies als nicht gerechtfertigt, nicht nachhaltig und ungerecht erachtet werde.
Leistungserbringer und Berufsverbände