Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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Das SRK begrüsst die mit dem Gegenentwurf zur Pflegeinitiative verfolgten Ziele. Allerdings sollten alle Ausbildungsstufen, wie zum Beispiel Fachpersonen Gesundheit oder Pflegehelfer/- innen SRK, gefördert werden. Wichtig sei weiter, dass die im Rahmen der Initiative geplanten Massnahmen nicht die anderen Gesundheitsberufe konkurrierten, denn dort existiere dieselbe Problematik. Deshalb mache sich das SRK dafür stark, dass vor allem das bereits vorhandene Potential besser genutzt werde. In diesem Rahmen befürwortet das SRK die Massnahmen zur Förderung von altrechtlichen Ausbildungsabschlüssen wie DNI und FA SRK. Für das SRK ist es erstaunlich, dass die wichtige Rolle des Assistenzpersonals, namentlich der Pflegehelfer/- innen SRK, unerwähnt bleibe. Diese entlasteten die Fachkräfte und ein beträchtlicher Teil von ihnen sei daran interessiert, sich in Etappen zu Pflegefachkräften weiterzubilden. Aufgrund der demographischen Entwicklung scheinen neuere, integrierte Versorgungsmodelle, die auf Aufgabenteilung, interdisziplinäre Zusammenarbeit und einen Mix verschiedener Kompetenzen (Fach- und Assistenzpersonal) setzen, erfolgsversprechend.
Für VASOS ist eine Pflege zu guten Konditionen, die kompetent und kostengünstig unter Abbau von nicht mehr zeitgemässen Schranken erbracht wird, zentral. VASOS begrüsst die Erarbeitung eines Gegenvorschlages zur Pflegeinitiative durch die SGK des NR. VASOS vermisst in der Vorlage die ausreichende Abgeltung der Pflege von am Lebensende stehenden Menschen sowie Menschen mit Demenz.
2.3 Stellungnahmen zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Be-
reich der Pflege
Bei den nachfolgenden Ausführungen sind nur die von der Mehrheit abweichenden Meinungen aufgeführt.
2.3.1 Nichteintreten (Minderheit)
Kantone
ZG und ZH stimmen dem Minderheitsantrag Herzog auf Nichteintreten zu.
Sollte die SGK-N an der Notwendigkeit des neuen Gesetzes festhalten, stellt ZG den folgenden (Eventualiter)-Antrag: Es seien die Anträge der Stellungnahme der GDK zu berücksichtigen, allerdings mit zwei Ausnahmen: Der 2. Abschnitt des Gesetzes «Förderung der Leistungen der Akteure im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen» sei zu streichen. Zudem sei auf die Änderung von Artikel 25a KVG (Direktzugang) zu verzichten.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die SVP unterstützt Nichteintreten.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
economiesuisse unterstützt Nichteintreten.
Versicherer
ASSURA, Helsana, santésuisse unterstützen Nichteintreten.
2.3.2 Stellungnahme zu Artikel 1
Leistungserbringer und Berufsverbände