Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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2.2.7 Versicherer
Gemäss ASSURA betrifft der Arbeitskräftemangel sämtliche Wirtschaftszweige, einschliesslich des Gesundheitsbereichs. Es sei zwar unbestritten, dass der Bedarf im Gesundheitswesen aufgrund der Alterung der Bevölkerung zunehmen werde. Mit den im Gegenvorschlag vorgesehenen Massnahmen werde es jedoch nicht gelingen, den Personalmangel im Bereich der Pflege zu beseitigen. Der Erlassentwurf sehe vor, die Ausbildung von Pflegefachpersonal hauptsächlich im Tertiärbereich (insbesondere HF und FH) zu fördern, indem die Anbieter der Pflegefachausbildung finanziert würden. Aus Sicht von ASSURA ist es gefährlich, nur den akademischen Bildungsweg zu fördern, dessen Finanzierung zudem auf acht Jahre befristet ist. Die Qualität der Pflege, die für die Patientinnen und Patienten erbracht werde, hänge nicht von der tertiären Bildung, sondern von der Professionalisierung des Berufs ab. Der Gegenvorschlag lasse jedoch diesen Aspekt völlig ausser Acht. Er stelle die tertiären Bildungsgänge und deren Subventionierung in den Vordergrund, ohne die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen. Bedauerlicherweise weise der Gegenvorschlag eine rein berufspolitische Schutzkonnotation auf. Der in die Vernehmlassung gegebene indirekte Gegenvorschlag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats übernehme auf Gesetzesstufe einen grossen Teil der Forderungen, die in der Volksinitiative formuliert seien. Deshalb könne er aus den oben dargelegten Gründen nur zur Ablehnung empfohlen werden. Die Vorschläge zur Änderung des KVG liefen dem Koordinations- und Informationsbedarf zuwider. Es sei nicht belegt, dass sich die Pflegequalität mit der Aufhebung des Delegationsmodells verbessere. Aus Sicht von ASSURA reicht die für den 1.1.2020 vorgesehene Änderung von Artikel 8 KLV aus. ASSURA fügt noch hinzu, Arbeitsrecht sei nicht im KVG zu regeln.
curafutura nimmt ausschliesslich zu den Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Stellung. curafutura unterstützt das Hauptanliegen der Kommission, den Pflegeberuf mit Blick auf die zukünftigen Herausforderungen zu stärken und attraktiver zu gestalten. Dafür sollen unter anderem im KVG die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Pflegeleistungen auch ohne eine ärztliche Anordnung erbracht werden können. Der KVG-Entwurf beinhalte jedoch Bestimmungen, die über das Ziel hinausschiessen würden. curafutura ist der Ansicht, dass er zwingend überarbeitet und schlanker ausgestaltet werden müsse. curafutura fordert insbesondere, dass die Aufhebung der Anordnungsregel bei bestimmten Pflegeleistungen – analog zu den heutigen Administrativverträgen – zwischen Versicherern und Pflegeverbänden vereinbart werde.
Die GM befürwortet einen Eingriff auf Gesetzes- statt auf Verfassungsstufe. Unterdessen sei die grosse Bedeutung einer ausreichenden, von qualifiziertem Personal erbrachten Pflege unbestritten. Die Massnahmen zur Verbesserung der Ausbildung der Pflegefachpersonen seien begrüssenswert, da sie geeignet seien, die Qualität und Effizienz der Pflege zu steigern. Dies dürfe jedoch nicht bloss dazu führen, dass sich der Bestand des Personals mit einer tertiären Ausbildung erhöhe, was einen Kostenanstieg zulasten der OKP zur Folge hätte. Werde das Angebot an Pflegefachpersonal in der Schweiz mit den anderen OECD-Ländern verglichen, lasse sich keineswegs von einem Mangel sprechen. Nach Ansicht der GM ist ein Teil des Bedarfs an Pflegepersonal auf die Ineffizienz des Pflegesystems zurückzuführen. Die Einführung des Rechts der Pflegefachpersonen, in eigener Verantwortung Pflegeleistungen anzuordnen, erweise sich in diesem Umfeld als kontraproduktiv und lasse letztlich die Interessen der Prämienzahlenden ausser Acht. Die GM stimmt den Massnahmen zu, die auf die Verbesserung der Ausbildung der Pflegefachpersonen ausgerichtet sind, soweit sie die Pflegequalität fördern und nicht nur den Bestand des Personals mit einer tertiären Ausbildung erhöhen. Hingegen lehnt sie die Einführung des Rechts der Pflegefachpersonen ab, Pflegeleistungen in eigener Verantwortung anzuordnen. Angesichts der Anstrengungen zur Reform des Systems, die in Bezug auf die Kosten unternommen werden, wäre es aus Sicht der GM inkohärent, Massnahmen zu akzeptieren, welche die Kosten erhöhen. Die Einführung des Rechts der Pflegefachpersonen, in eigener Verantwortung Pflegeleistungen anzuordnen, lasse letztlich die Interessen der Prämienzahlenden ausser Acht. Die GM lehnt die im KVG vorgeschlagenen