Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten

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Massnahmen ab. Aus ihrer Sicht könnte jedoch eine solche Delegation dann willkommen sein, wenn sie insgesamt Kosteneinsparungen ermöglichen würde (oder zumindest kostenneutral wäre), namentlich durch eine massgebliche Verringerung der Arbeitsbelastung der Ärztinnen und Ärzte. Die erwarteten positiven Auswirkungen der Interprofessionalität würden jedoch im Rahmen dieser Vorlage nicht belegt. Die Kommentare zu den einzelnen Artikeln gälten nur für den Fall, dass sich das Parlament entscheiden sollte, am Recht des Pflegefachpersonals festzuhalten, Pflegeleistungen in eigener Verantwortung anzuordnen.

Helsana fokussiert in seiner Stellungnahme auf die selbstständige Erbringung von Pflegeleistungen ohne ärztliche Anordnung. Die Anerkennung der fachlichen Kompetenzen der Pflege, der Abbau unnötiger Administration beim Einholen ärztlicher Unterschriften sind der Helsana ein grosses Anliegen. Helsana lehnt den indirekten Gegenvorschlag insgesamt jedoch klar ab: dieser sehe viele unnötige und nicht umsetzbare Detailregulierungen vor, die zu einem grossen Teil gar nicht im KVG geregelt werden müssten. Stattdessen schlägt Helsana vor, dass neu eine Vereinbarung zwischen Versicherern und Pflegeverbänden Voraussetzung für die Erbringung von Pflegeleistungen ohne ärztliche Anordnung sein solle. Die einzelnen Leistungserbringer könnten wählen, ob sie der Branchenvereinbarung beitreten. Wenn nicht, laufe alles gleich wie bisher.

santésuisse lehnt den Gegenentwurf ab. Sie teilt die Auffassung des Bundesrats, dass auf Ebene der Gesetzgebung kein Handlungsbedarf bestehe. Verglichen mit dem Ausland geniesse die Pflege in der Schweiz schon heute einen hohen Status: Bei der Zahl von 17 Pflegenden pro tausend Einwohner liege die Schweiz gemäss einer aktuellen Publikation des Bundesamtes für Statistik (BFS) europaweit weit vorne (je nach Art der Zählung auf Platz 2 oder 4). Im Jahr 2016 praktizierten in der Schweiz insgesamt 24,7 Pflegekräfte pro 1'000 Einwohner, wovon fast die Hälfte einen tertiären Abschluss aufweise. Zudem bewege sich ihr Einkommen im Mittelfeld der Schweizer Löhne, was naturgemäss die hohe Anziehungskraft für ausländische Pflegepersonen erkläre. Aus der Sicht der santésuisse sollten in erster Linie die Bildungsangebote der Sekundarstufe II gefördert werden. Mit zunehmendem Anteil von Pflegepersonen mit Ausbildungen auf tertiärer Stufe entstehe die Gefahr, dass vor allem Overhead geschaffen werde und dass unnötige Abgrenzungsprobleme zur Ärzteschaft entstünden. Mit der per 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderung der Verordnung über Leistungen in der OKP (KLV) zur Bedarfsermittlung für Pflegeleistungen im neuen Artikel 8a KLV erhielten die Pflegefachpersonen bereits mehr Kompetenzen. santésuisse befürchtet Mehrkosten in Milliardenhöhe.

SWICA unterstützt das Hauptanliegen der Kommission, den Pflegeberuf mit Blick auf zukünftige Herausforderungen zu stärken und attraktiver zu gestalten. SWICA befürwortet aus diesem Grund eine Lockerung der Anordnungsregelung, d.h. im KVG sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um Pflegeleistungen unter gewissen Bedingungen auch ohne ärztliche Anordnung erbringen zu können. Der vorliegende Entwurf beinhalte wichtige, unterstützenswerte Grundlagen, schiesse aber an verschiedenen Stellen über das Ziel hinaus und müsse daher überarbeitet und schlanker ausgestaltet werden.

SWICA und Visana empfehlen dringend, die Vorlage mit der soeben verabschiedeten Revision „Qualität und Wirtschaftlichkeit“ sowie mit der Vorlage zur ambulanten Zulassungssteuerung (18.047) abzugleichen, um gegenseitige Auswirkungen und allfällige Widersprüche zu identifizieren und falls notwendig entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

Nach Ansicht der Visana ist angesichts der demographischen Entwicklung und des Fachkräftemangels in der Pflege der Handlungsbedarf grundsätzlich ausgewiesen. Visana unterstützt deshalb das Hauptanliegen der Kommission, den Pflegeberuf zu stärken und eine allen zugängliche Pflege in hoher Qualität sicherzustellen. Visana stimmt dem Vorschlag der Kommission zu, wonach Pflegefachpersonen neu bestimmte Pflegeleistungen künftig ohne Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes erbringen dürfen. Einer solchen Lockerung der Anordnungsregelung könne jedoch nur zugestimmt werden, sofern die Modalitäten zwischen Versicherern und Leistungserbringern bilateral vereinbart werden könnten. Gleichzeitig hält Visana jedoch