Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die GPS und die SPS sind der Meinung, dass die «zweckmässige Ausgestaltung der kantonalen Massnahmen» lasse sich nicht objektivieren. Deshalb unterstützen die GPS und die SPS die Minderheit Gysi und schlagen vor, die letzten beiden Sätze zu streichen.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Der SGB unterstützt die Minderheit Gysi.
Leistungserbringer und Berufsverbände
Die APH-Betriebe, die Domicil-Betriebe, AGILE, ASPS, AVASAD, BBV, CH IGWS, CURACASA, CURAVIVA, FAS, WVSMZ, H+, IG swissANP, imad, LZCH, Notfallpflege Schweiz, OPS, palliative ch, pharmaSuisse, SACD, SBAP, SBK, SBK AG/SO, SBK BE, SBK NE/JU, SBK VD, Senesuisse, Senevita, SGI, SHV, SIGA, SKSZ, Spitex AI/AR/SG, Spitex BE, Spitex Schweiz, Spitex TG, SNL, SSL, svbg, SVDE, unimedsuisse, VFP, VPPS, VSAO unterstützen die Minderheit.
Institutionen der Bildung
BFH, FKG-CSS, HEdS-FR, HEdS-VS, La Source, swissuniversities, ZHAW unterstützen die Minderheit.
2.3.31 Stellungnahmen zu Artikel 7 Absatz 4 NEU
Kantone
Gemäss SO ist es unter Berücksichtigung des beträchtlichen Aufwandes der Kantone nicht zweckdienlich, die Mittel während der Gesuchseingaben nach Prioritäten zu verteilen. Vielmehr sollten die Beträge im Vornherein fixiert werden, sodass die Kantone Planungssicherheit in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Bundesmittel haben.
Aus Sicht von GE sollten die Kantone im Fall einer Entscheidung des EDI angehört und darüber informiert werden, welche Kriterien zur Festlegung der Prioritäten angewandt werden. Ist absehbar, dass die Gesuche die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen werden, so erarbeitet das Eidgenössische Departement des Innern eine Prioritätenliste, nachdem es die Kantone angehört hat. Dabei achtet es auf eine ausgewogene regionale Verteilung der Mittel.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der SAB beantragt den folgenden zusätzlichen Absatz 4: «Ist absehbar, dass die Gesuche die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, so erarbeitet das Eidgenössische Departement des Innern eine Prioritätenliste; dabei achtet es auf eine ausgewogene regionale Verteilung der Mittel und die Altersstruktur der Bevölkerung in den Kantonen.»
Leistungserbringer und Berufsverbände
imad stimmt dem Mehrheitsvorschlag nur zu, wenn die Änderung von Artikel 7 Absatz 2 nicht angenommen wird (siehe oben).
2.3.32 Stellungnahmen zu Artikel 8
Kantone