Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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verbindlicher zu formulieren, sodass die Kantone Massnahmen ergreifen und die erforderlichen Mittel sprechen müssen. Beispielsweise "im Rahmen der bewilligten Kredite" streichen.
Übrige Organisationen
AGS, EFS, EKF, GELIKO, KLS, OdASanté, PHS, VASOS halten fest, dass die Formulierung «im Rahmen der bewilligten» Kredite zum Ausdruck bringe, dass es sich um eine politische Zielgrösse handle, die jeweils im Rahmen der parlamentarischen Budgetdebatte zu bestätigen sein werde. Damit bestehe die Gefahr, dass mit einer Kürzung die Ziele des Gegenvorschlags massiv in Frage gestellt würden. Sie beantragen Streichung der Passage «im Rahmen der bewilligten Kredite».
2.3.27 Stellungnahmen zu Artikel 7 Absatz 1 (Minderheit II)
Kantone
AR, SO, UR, ZG unterstützen die Minderheit.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die FDP unterstützt die Minderheit II.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
CP und sgv unterstützen die Minderheit II.
2.3.28 Stellungnahmen zu Artikel 7 Absatz 2
Kantone
NE, JU, VD beantragen die Streichung von « höchstens ». JU und NE halten fest, eine den Kantonen auferlegte neue Aufgabe müsse durch die Beiträge des Bundes vollständig finanziert werden.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die EVP hält fest, dass die Bundesbeiträge maximal 50% der Beiträge der Kantone seien und die Kantone nur mindestens die Hälfte der ungedeckten Kosten abgelten müssten. Dies führe zu einer Finanzierungslücke und zu negativen Anreizen für zusätzliche Ausbildungsplätze. Die EVP möchte, dass die Aus- und Weiterbildungskosten explizit als Teil der Pflegekosten anerkannt werden.
Die GPS beantragen die Streichung von „höchstens“.
Die SPS ist der Ansicht, die Formulierung könne für Verwirrung sorgen. Die Kantone und der Bund müssten je für die Hälfte der bereitgestellten Finanzmittel aufkommen. Aufgrund der vorgesehenen Formulierung könnten sich die Kantone gezwungen sehen, zwei Drittel der Kosten zu tragen, während der Bund nur den restlichen Drittel finanzieren würde.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Der SGB verlangt die Streichung des Wortes «höchstens». Es sei zu befürworten – und entspreche scheinbar auch dem Willen der Kommission –, dass die Ausbildungsbeiträge und Finanzhilfen (genau) hälftig durch Bund und Kantone getragen werden.
Der VPOD fordert, dass Bund und Kantone zusammen die gesamten Ausbildungskosten finanzieren.