Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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Leistungserbringer und Berufsverbände
APH-Betriebe, die Domicil-Betriebe, ASPS, AVASAD, BBV, CH IGWS, CURACASA, CURAVIVA, FAS, WVSMZ, H+, IG swissANP, imad, INSOS, LZCH, Notfallpflege Schweiz, OPS, palliative ch, pharmaSuisse, SACD, SBAP, SBK, SBK AG/SO, SBK BE, SBK NE/JU, SBK VD, Senesuisse, Senevita, SGI, SHV, SIGA, SKSZ, SNL, Spitex AI/AR/SG, Spitex BE, Spitex Schweiz, Spitex TG, SSL, svbg, SVDE, unimedsuisse, VFP, VPPS, VSAO schlagen vor, das Wort „höchstens“ ersatzlos zu streichen, da diese Formulierung Anlass zu Interpretationsspielraum gebe und die Gefahr bestehe, dass die Kantone ihre Beiträge aus Spargründen reduzieren würden imad fügt hinzu, der Vorschlag sei zu begrüssen, da der Bund damit einen Mechanismus einführe, der die Kantone zur Gewährung von Beiträgen veranlasse. Die Möglichkeit einer Reduktion durch den Bund müsse jedoch auf den Fall beschränkt werden, dass eine Überschreitung des Gesamtbudgets absehbar sei. Falls dieser Abänderungsantrag nicht berücksichtigt wird, unterstützt imad Absatz 4 (siehe unten). Zudem schlägt imad vor, folgenden Satz einzufügen: «Bei absehbarer Überschreitung des vorgesehenen Budgets kann der Anteil der Bundesbeiträge gesenkt werden.»
Institutionen der Bildung
BFH, BGS, FKG-CSS, HEdS-FR, HEdS-VS, La Source, swissuniversities, ZHAW schlagen vor, das Wort “höchstens” zu streichen. Das geplante Beitragsniveau könne nicht erreicht werden, da ein oberer, aber kein unterer Grenzwert festgelegt sei.
Übrige Organisationen
AGS, alliance F, EFS, EKF, GELIKO, KLS, PHS, VASOS beantragen die Streichung von «höchstens».
2.3.29 Stellungnahmen zu Artikel 7 Absatz 3
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die SPS hält fest, gemäss Absatz 3 könne der Bund abgestufte Bundesbeiträge unter Berücksichtigung der zweckmässigen Ausgestaltung der kantonalen Massnahmen vorsehen. Sie verlangt, dass der Bundesrat die Bemessung der Bundesbeiträge regelt.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der SAB beantragt eine Umformulierung wie folgt: «Der Bundesrat regelt die Bemessung der Bundesbeiträge. Es können abgestufte Beiträge vorgesehen werden. Die Abstufung erfolgt nach der zweckmässigen Ausgestaltung der kantonalen Massnahmen sowie nach der Altersstruktur der Bevölkerung in den Kantonen.»
Übrige Organisationen
AGS, EFS, EKF, GELIKO, KLS, PHS, VASOS sind der Ansicht, dass eine solche Abstufung der Bundesbeiträge zu einem hohen Kontroll- und Berichtsaufwand seitens von Bund und Kantonen führen. Sie beantragen die Streichung des zweiten und dritten Satzes.
2.3.30 Stellungnahmen zu Artikel 7 Absatz 3 (Minderheit)
Kantone
FR, GE, NE, VD unterstützen die Minderheit.