Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten

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2.3.26 Stellungnahmen zu Artikel 7 Absatz 1

Kantone

Gemäss NE dürfen den Kantonen nur dann neue Aufgaben auferlegt werden, wenn eine dauerhafte und vollständige Finanzierung durch den Bund gesichert ist, die im Einklang mit den Grundsätzen der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen steht.

VD verlangt, dass «im Rahmen der bewilligten Kredite» durch «im Rahmen der gewährten Kredite» ersetzt wird, um den Kantonen die Garantie zu bieten, dass die in den Beschlüssen vorgesehenen Beträge zu den Kantonen gelangen oder von diesen eingefordert werden können.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die EVP und die GPS erachten die vorliegende Formulierung als Risiko. Falls die Kantone zu wenig Massnahmen ergreifen, bleibe das Bundesgesetz wirkungslos. EVP und GPS beantragen eine verbindliche Formulierung, welche die Kantone verpflichtet, die gemäss Bedarfsplanung notwendigen Ausbildungsbeiträge zu gewähren.

Die SPS erwartet vom Parlament, dass es dem Bund die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt, damit dieser den Kantonen jährliche Beiträge gewähren kann, die dem Rahmen der bewilligten Kredite entsprechen.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Bleiben einzelne Kantone untätig oder ergreifen sie zu wenige Massnahmen, so wäre das vorliegende Bundesgesetz nach Ansicht des SGB wirkungslos. Aus diesem Grund seien die Kantone zu verpflichten, sämtliche gemäss ihrer Bedarfsplanung notwendigen Ausbildungsbeiträge zu gewähren.

Leistungserbringer und Berufsverbände

Für die APH-Betriebe, ASPS, AVASAD, BBV, CH IGWS, CURACASA, CURAVIVA, FAS, WVSMZ, H+, IG swissANP, INSOS, LZCH, Notfallpflege Schweiz, OPS, palliative ch, pharmaSuisse, SACD, SBAP, SBK, SBK AG/SO, SBK BE, SBK NE/JU, SBK VD, Senesuisse, Senevita, SGI, SHV, SIGA, SKSZ, SNL, Spitex AI/AR/SG, Spitex BE, Spitex Schweiz, Spitex TG, SSL, svbg, SVDE, unimedsuisse, VFP, VPPS, VSAO ist die finanzpolitische Bestimmung heikel. Auch wenn die Kostenbremse gelöst werde, könne das Parlament die Kredite jährlich kürzen oder gar streichen. Es bestehe somit das reale Risiko, dass die gesprochenen Mittel nicht effektiv zur Verfügung gestellt werden würden. Es wird kritisiert, dass die Kredite gemäss dem Vorschlag nur dann gewährt werden, wenn die Kantone ebenfalls Aufwendungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben sprechen. Diese Koppelung sei problematisch, denn wenn einzelne Kantone untätig blieben, wäre das vorliegende Bundesgesetz wirkungslos. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, im Artikel 7 eine verbindliche Formulierung hinzuzufügen, die die Kantone verpflichtet, gemäss ihrer Bedarfsplanung Ausbildungsbeiträge zu gewähren. Sie schlagen vor, die Formulierung «im Rahmen der bewilligten Kredite» zu streichen.

Institutionen der Bildung

Diese Bestimmung ist gemäss BFH, FKG-CSS, HEdS-FR, HEdS-VS, La Source, swissuniversities, ZHAW vorteilhaft, die Formulierung beinhalte jedoch ein reelles Risiko, dass die Höhe der gezielten Beiträge nie erreicht würden. Der Ausdruck „im Rahmen der bewilligten Kredite“ bringe klar zum Ausdruck, dass es sich um ein politisches Ziel handle, das aber den Unwägbarkeiten der parlamentarischen Haushaltsdebatte ausgesetzt sei. Es bestehe daher keine Garantie, dass die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Beträge den Kantonen zur Verfügung gestellt oder von ihnen in Anspruch genommen werden. Es wird vorgeschlagen, diesen Absatz