Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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Aus Sicht von JU sollte genauer ausgeführt werden, wer berechtigt ist, ein Gesuch einzureichen, und für welche finanzielle Unterstützung. Es sei sehr wichtig, dass die Kantone die Kapazitäten der Institutionen für die praktische Ausbildung möglichst genau auf die Ausbildungskapazitäten der Schulen abstimmen könnten (kantonale Planung). JU schlägt vor klarzustellen, wer ein Gesuch einreichen dürfe.
NE hält fest, das Impulsprogramm des Bundes betreffe auch die FH-Ausbildung, für welche die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) zuständig sei. NE fragt sich, ob es nicht Sache der SHK sei, über jene Beitragsgesuche zu befinden, die sich auf die FH-Ausbildung bezögen. Der zugehörige Beschlussentwurf scheine in diesem Punkt nicht sehr klar zu sein. NE schlägt vor, den Artikel genauer zu formulieren.
2.3.33 Stellungnahmen zu Artikel 9
Kantone
GE erachtet die Frist von sechs Jahren für die Durchführung der Evaluation als zu lang. Zudem sollte klargestellt werden, dass sich die Evaluation nicht nur auf die Entwicklung der Zahl der Personen in Ausbildung, sondern auch auf die Kosten bezieht. Die Evaluation sollte ausserdem Indikatoren zu den erwarteten Ergebnissen hinsichtlich der Qualität und der Patientensicherheit einbeziehen. GE schlägt vor, dass der Bundesrat evaluiert, wie sich das vorliegende Gesetz auf die Entwicklung der Ausbildung im Bereich der Pflege sowie auf die Entwicklung der Kosten zulasten des Kantons und der OKP auswirkt. Der Bundesrat sollte dem Parlament innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes einen ersten Bericht unterbreiten und danach bei Ablauf der Geltungsdauer einen zweiten Bericht vorlegen.
Aus Sicht von JU ist die Frist von sechs Jahren ab Inkrafttreten viel zu kurz, um die Auswirkungen, vor allem auf den Arbeitsmarkt, evaluieren zu können. JU schlägt vor, diese Frist von sechs auf zehn Jahre zu verlängern.
SG und VD erscheint eine Evaluation nach sechs Jahren als zu kurz. Ausserdem dürfe sich diese Evaluation nicht auf quantitative Massnahmen beschränken, sondern müsse sich auch auf die Qualität der Leistungen und auf den Beitrag jeder Kategorie von Fachkräften zur Patientensicherheit beziehen. Eine derartige Evaluation würde eine Optimierung des «Skill Mix» ermöglichen.
Leistungserbringer und Berufsverbände
Die APH-Betriebe, die Domicil-Betriebe, ASPS, AVASAD, CURAVIVA, Senevita, FAS, WVSMZ, H+, imad, SACD, Senesuisse, SKSZ, Spitex AI/AR/SG, Spitex BE, Spitex Schweiz, Spitex TG, SSL, unimedsuisse erachten eine Evaluation der getroffenen Massnahmen nach sechs Jahren als sinnvoll. Es sei jedoch zu berücksichtigen, dass der Pflegebedarf in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre massiv steigen werde (Babyboomer, Jahrgänge 1951-1964). CURAVIVA schlägt folgende Ergänzung vor: «Sind positive Auswirkungen nachgewiesen und besteht weiterhin eine Ausbildungslücke, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament gleichzeitig eine Verlängerung der Geltungsdauer oder andere geeignete Massnahmen».
BBV, CH IGWS, CURACASA, IG swissANP, LZCH, Notfallpflege Schweiz, OPS, palliative ch, pharmaSuisse, SBAP, SBK, SBK AG/SO, SBK BE, SBK NE/JU, SBK VD, SGI, SHV, SIGA, SNL, svbg, SVDE, VFP, VPPS, VSAO unterstützen eine Evaluation mit der im Bericht dargelegten Zwecksetzung. Im Fokus sollte jedoch die Nachhaltigkeit der Massnahmen stehen, beispielsweise die Frage, wie viele der Absolventinnen den Pflegefachberuf effektiv ergreifen und wie lange sie im Beruf verweilen.
SNL fügt an, dass es fraglich sei, ob eine Beobachtungsperiode von 6 Jahren ausreichen wird.
Institutionen der Bildung