Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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2.3.23 Stellungnahmen zu Artikel 6 (Minderheit I)
Kantone
Falls eine Limitierung notwendig sein sollte, schlägt FR eine Limitierung auf Personen mit familiären Pflichten vor.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Der sgv unterstützt die Minderheit als Eventualantrag.
Leistungserbringer und Berufsverbände
BEKAG und VLSS sprechen sich für den Minderheitsantrag I aus. Es mache nur Sinn, Ausbildungsbeiträge zugunsten von Absolventinnen und Absolventen zu finanzieren, welche wegen bestehenden Betreuungs- und Unterhaltsverpflichtungen ansonsten den allgemeinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten könnten.
2.3.24 Stellungnahmen zum 3. Abschnitt (Minderheit II)
Kantone
OW, UR unterstützen die Minderheit II.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die FDP unterstützt die Minderheit II.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
CP und sgv unterstützen die Minderheit II.
Versicherer
santésuisse stimmt der Minderheit zu.
2.3.25 Stellungnahmen zu Artikel 7
Institutionen der Bildung
FH SCHWEIZ schlägt vor, dass die Mittel für die finanzielle Unterstützung in der jeweiligen BFI-Botschaft ausreichend einzustellen und in den jährlichen Budgets dann vollständig einzusetzen seien. Es gehe nicht, dass jedes Jahr entsprechend der finanziellen Lage des Bundes und der Kantone neu über die Unterstützung verhandelt werden müsse. Aus Sicht des SWR muss die Finanzierungsstrategie sowohl im Interesse des Bundes als auch der Kantone stabiler sein.
Übrige Organisationen
AGS, alliance F, EKF, EFS stellen fest, dass die Kredite gemäss dem Vorschlag nur dann gewährt werden, wenn die Kantone ebenfalls Aufwendungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben sprechen. Dies berge ein Risiko, dass das Gesetz wirkungslos bleibe. Sie fordern, dass die Kantone verbindlich verpflichtet werden, Massnahmen zu ergreifen und die erforderlichen Mittel zu sprechen.