Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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2.7.7 Stellungnahme zu Artikel 25a Absatz 3bis a (Minderheit)
Kantone
SG und FR unterstützen den Antrag der Minderheit und begründen dies insbesondere mit dem Erhalt der Attraktivität des Berufs. Die GDK, NW, NE GR, AG, TI, UR, BS, GL, BL, OW, TG, TI und AI lehnen demgegenüber die Gesetzesanpassung ab.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Der Minderheitsantrag für eine angemessene Abgeltung, einschliesslich für das Personal in Ausbildung, wird von der SPS vorbehaltlos unterstützt. Auch die EVP empfiehlt, der Minderheit zu folgen. Auch die EVP empfiehlt der Minderheit zu folgen.
Die glp lehnt diese Regelung ab. Sie läuft auf eine indirekte Einführung eines Mindestlohnes ab, die nicht ins KVG gehört und generell dem liberalen Schweizer Arbeitsrecht widerspricht.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
TS unterstützt eine angemessene Abgeltung des Pflegepersonals, einschliesslich des Personals in Ausbildung.
Institutionen der Bildung
FKG-CSS, BFH D-G und ZHAW sprechen sich für den Minderheitsantrag aus, sind jedoch der Ansicht, die Formulierung sollte noch optimiert werden. Auch HEdS-VS, La Source, HEdS-FR und Swissuniversities unterstützen diesen Antrag.
Versicherer
Helsana, curafutura, SWICA, Visana und santésuisse beantragen Ablehnung dieses Minderheitsantrags. Die Beiträge der OKP, der versicherten Person und die Restfinanzierung der öffentlichen Hand decken gemäss Helsana und curafutura die Vollkosten der Pflege. Zu diesen gehören auch die Kosten des Pflegepersonals in Ausbildung. Allfällige Deckungslücken sind folglich nicht auf eine mangelnde Gesetzgebung, sondern auf die praktische Umsetzung zurückzuführen.
Leistungserbringer und Berufsverbände
Gemäss H+, Curaviva, INSOS, Senevita, Spitex Schweiz, Spitex SSL, Spitex BE, Spitex TG, Spitex AI/AR/SG, SKSZ, ASPS, senesuisse, APH-Betriebe, Domicil-Betriebe, WVSMZ, FAS, AVASAD, Cure a domicilio, SBK, ASI-NE/JU, SBK BE, SBK AG/SO, CH IGWS, LZCH, Notfallpflege Schweiz, OPS, SIGA, VFP, SNL, BBV, VPPS, IG swissANP, palliative ch, sbap, SGI, SVBG, pharmaSuisse, SHV, mfe, ASI VD, CURACASA und VSAO müssen die von den Leistungserbringern ausgewiesenen Aus- und Weiterbildungskosten Teil der Pflegekosten sein.
Übrige Organisationen
Die Mehrheit der Mitglieder der OdASanté unterstützt diesen Antrag. Dies um die Finanzierung der praktischen Ausbildung angemessen zu unterstützen und so die nötige Anzahl Praktikumsplätze zu erreichen.
2.7.8 Stellungnahme zu Artikel 25a Absatz 3ter
Kantone