Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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OdASanté unterstützt die Festlegung der Ausbildungsleistungen, um die Steigerung der Anzahl Abschlüsse zu ermöglichen. Gemäss SPO sollen alle Organisationen mit einer Betriebsbewilligung und nicht nur jene mit einem kantonalen Leistungsauftrag dazu verpflichtet werden, Ausbildungsleistungen erbringen.
2.7.11 Stellungnahme zu Artikel 38 Absätze 1bis und 2 (Minderheit)
Kantone
Gemäss GDK, LU, SG, GR, AG, TI, JU, VD, BS, UR, NW, AI, GL, BL, OW, TG, TI, FR und NE würde dieser Minderheitsantrag erstmalig im KVG den Kontrahierungszwang aufheben. Weil dies sehr umstritten sein dürfte und die gesamte Vorlage gefährden könnte, wird er abgelehnt.
BE unterstützt den Minderheitsantrag und ist der Meinung, dass mit dieser zusätzlichen flankierenden Massnahme der absehbaren Mengenausweitung bei den Pflegeleistungen entgegengewirkt werden kann.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die Grünliberalen würden eine Lockerung des Kontrahierungszwangs unterstützen, soweit es um Pflegeleistungen geht, welche die Pflegefachpersonen künftig ohne Anordnung oder Auftrag einer Ärztin oder eines Arztes zulasten der OKP erbringen würden. Das würde den Wettbewerb und die Qualitätsanstrengungen fördern und den Versicherungen eine Handhabe geben, um unterdurchschnittliche Leistungserbringer ausschliessen zu können.
Die FDP unterstützt den Minderheitsantrag, möchte jedoch die Formulierung des Artikels anpassen: Zwar sollte es möglich sein, bestimmte Pflegeleistungen direkt zulasten der Krankenkasse abzurechnen, indem eine Vereinbarung mit einem oder mehreren Versicherern abgeschlossen wird. Gleichzeitig sollten diese Leistungen jedoch auch weiterhin nach dem derzeitigen Modell, d. h. auf ärztliche Anordnung, erbracht werden können.
Die GPS und SP lehnen die von der Minderheit beantragte Aufhebung des Kontrahierungszwanges vehement ab.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Die Bedenken, dass das Recht der Pflegenden auf Verschreibung in eigener Verantwortung zu einer Mengenausweitung und damit zu einem weiteren Kostenanstieg im Gesundheitswesen führen kann, scheint dem sgv alles andere als unbegründet zu sein. Er tritt daher für ein System ein, in welchem die Modalitäten zur eigenverantwortlichen Erbringung von Pflegeleistungen zwischen den Versicherern und den Pflegeverbänden erarbeitet und vertraglich vereinbart werden. economiesuisse hält hierzu fest, dass die Zulassung der Pflegefachpersonen nur innerhalb von AVM gewährt werden soll.
Demgegenüber ist die eingebrachte Aufhebung des Kontrahierungszwangs gemäss SGB und VPOD abzulehnen. Kritisiert wird, weil die ihm zugrundeliegende Pflegeinitiative aufgrund des Scheiterns der vorangegangenen Gesetzesrevision an genau dieser Frage überhaupt erst lanciert werden musste.
Institutionen der Bildung
Swissuniversities, La Source, FKG-CSS, BFH D-G, ZHAW und HEdS-VS lehnen den Minderheitsantrag ab.
Versicherer