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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten
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Programms im Jahr 2018 hat gezeigt, dass die Organisation und die operativen Prozesse zweckmässig und effizient konzipiert sind.39 Die wichtigsten Empfehlungen betreffen die Überprüfung der Zulassungskriterien für die Zertifizierung der J+M-Leitenden und die Anpassung der Ausbildungsmodule, die stärkere Verzahnung des Programms mit der Volksschule sowie die Optimierung des Anmeldeprozesses für Gesuchstellende. Die hauptsächliche Herausforderung für das Programm J+M besteht im deutlichen Wachstum des Programms (Anzahl J+M-Leitende, Teilnehmerzahlen, Anzahl Kurse und Lager, Weiterbildungen), das in den nächsten Jahren zu erwarten ist. Dieses Wachstum ist mit dem bestehenden finanziellen Rahmen des Programms nicht aufzufangen.
– Musikschultarife: In Artikel 12a KFG hat das Parlament Grundsätze für den Zugang der Jugend zum Musizieren erlassen: Staatlich unterstützte Musikschulen müssen allen Kindern und Jugendlichen bis zum Abschluss der Sekundarstufe II Tarife anbieten, die deutlich unter den Erwachsenentarifen liegen. Bei der Tarifgestaltung müssen sie ferner die wirtschaftliche Situation der Eltern sowie den erhöhten Ausbildungsbedarf musikalisch Begabter berücksichtigen. Artikel 12a KFG trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Umsetzung der Vorgaben des Bundes zur Tarifgestaltung wird derzeit evaluiert. Erste Ergebnisse legen nahe, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben erst lückenhaft umgesetzt wurden. Sofern sich diese Ergebnisse bestätigen, wird zu entscheiden sein, wie die Umsetzung verbessert werden kann.
Mit den erwähnten Neuerungen konnte der Verfassungsauftrag zur Förderung der musikalischen Bildung im Teilbereich der Breitenförderung teilweise umgesetzt werden. Spezifische Massnahmen zur Förderung von musikalisch begabten Kindern und Jugendlichen sind noch ausstehend (Art. 67a Abs. 3 BV).
Bewahrung des immateriellen Kulturerbes
Die Schweiz hat das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes im Jahr 2008 ratifiziert. Dieses Übereinkommen bezweckt einerseits die Erhaltung, Förderung und Erforschung von traditionellen kulturellen Ausdrucksformen wie Musik, Theater, Legenden, Tanz oder Handwerk. Andererseits soll das Bewusstsein der Bevölkerung für die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes für das gesellschaftliche Zusammenleben und die Teilhabe der Bevölkerung am Kulturleben gestärkt werden.
– Umsetzung in der Schweiz: Die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens in der Schweiz besteht im Wesentlichen im Führen eines Inventars des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz («Liste der lebendigen Traditionen») sowie in der Förderung von Vorhaben, welche die Bevölkerung für die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes und seinen Wert für die Gesellschaft sensibilisieren.40 Das Inventar erstellte der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Es wurde 2012 veröffentlicht und 2017 aktualisiert und als Webseite mit detaillierten Beschreibungen sowie Ton- und Bildmaterial publiziert. Begleitend dazu unterstützte und organisierte der Bund verschiedene Vorhaben zur Vermittlung von lebendigen Traditionen (durch Museen, Kompetenzzentren, Schulen) und zur Vertiefung des Wissens über lebendige Traditionen (beispielsweise im Bereich des traditionellen Handwerks).
Das Thema des immateriellen Kulturerbes unter dem Label «Lebendige Traditionen» hat in der Öffentlichkeit ein positives Echo gefunden. Viele nationale und regionale Identitäten und Besonderheiten definieren sich über Bestandteile des immateriellen Kulturerbes. Auf normativer Ebene ist die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes jedoch nicht abgebildet: Während die Bewahrung des materiellen Kulturerbes in einem eigenen Bundesgesetz (Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, NHG)41 gefasst ist, wird das immaterielle Kulturerbe in den gesetzlichen Grundlagen des Bundes nicht explizit erwähnt. Angesichts der kulturpolitischen Relevanz des immateriellen Kulturerbes – gerade auch als Vektor der kulturellen Teilhabe – und des grossen öffentlichen Interesses, das dem Thema entgegenbracht wird, erscheint es angezeigt, eine spezifische gesetzliche Grundlage zu schaffen (vgl. Ziff. 3.1).
– Internationale Zusammenarbeit: Seit 2012 engagiert sich die Schweiz in den zuständigen Gremien der UNESCO für die internationale Zusammenarbeit zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Auf Empfehlung einer Expertengruppe hat der Bundesrat im Oktober 2014 acht lebendige Traditionen als Kandidaturen für die «Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit» der UNESCO bestimmt. In den Jahren 2015 bis 2018 wurde alljährlich ein Dossier bei der UNESCO eingereicht. Zusätzlich hat sich die Schweiz an multinationalen Kandidaturen unter der Federführung von Nachbarländern beteiligt. Insgesamt wurden bis Ende 2018 drei Schweizer Kandidaturen in die «Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit» aufgenommen («Winzerfest von Vevey», «Basler Fasnacht», «Umgang mit der Lawinengefahr») sowie eine internationale Kandidatur mit Schweizer Beteiligung («Trockenmauerbau»).
Wichtige neue Impulse sind in Zusammenhang mit der Ratifikation des Rahmenübereinkommens des Europarats von 2005 über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Konvention von Faro) zu erwarten. Diese Konvention fördert eine zeitgemässe Kulturerbepolitik und bildet eine solide Grundlage für die zukünftige Ausrichtung einer ganzheitlichen Politik zur Erhaltung des kulturellen Erbes, welche die Leistungen des Kulturerbes für die Gesellschaft ins Zentrum rückt und die Mitwirkung, Mitverantwortung und Teilhabe der Bevölkerung am Kulturerbe stärkt (vgl. Ziff. 2.5).
Ziele und Massnahmen
Die positive Resonanz von Kantonen, Städten, privaten Kulturförderstellen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zeigt, dass die Stärkung der kulturellen Teilhabe als Kernaufgabe der Kulturpolitik anerkannt ist. Die kulturelle Teilhabe soll ein zentraler Pfeiler der kulturpolitischen Strategie des Bundes für die Jahre 2021–2024 bleiben.
Für eine nachhaltige Verankerung der kulturellen Teilhabe in der Kulturpolitik aller Staatsebenen und in der Schweizer Förderlandschaft, sollen insbesondere die Dokumentation guter Beispiele, die Reflexion der Förderpraxis und der Erfahrungsaustausch weiter vertieft werden. Dafür bietet sich die Arbeitsgruppe des Nationalen Kulturdialogs an: In diesem Rahmen sollen strategische Überlegungen für eine nachhaltige Verankerung der kulturellen Teilhabe in der Schweizer Förderlandschaft angestellt werden.
Die Massnahmen in den Bereichen Laienkultur, Projektförderung Kulturelle Teilhabe und Leseförderung haben sich bewährt und sollen in der Förderperiode 2021–2024 fortgesetzt werden. Neuerungen sind in folgenden zwei Bereich vorgesehen:
Musikalische Bildung
– Programm «Jugend und Musik»: Seit dem Start des Programms J+M im Jahr 2016 steigt die Zahl zertifizierter J+M-Leitender, unterstützter Musikkurse und Musiklager sowie erreichter Kinder und Jugendlicher stetig und rasch. Für die Förderperiode 2021–2024 ist mit einem Wachstum zu rechnen, welches mit den bisherigen Finanzmitteln nicht mehr aufzufangen ist. Für den weiteren Ausbau und die nachhaltige Verankerung des Programms sind Mehrmittel notwendig. Auf Beginn der Förderperiode 2021–2024 hin sind insbesondere folgende Verbesserungen geplant: Überprüfung der J+M-Ausbildung und der Zulassungskriterien; Stärkung der Zusammen-
39 www.bak.admin.ch > Themen > Jugend und Musik
40 Erster periodischer Bericht der Schweiz über die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes vom 15. Dezember 2014.
41 SR 451