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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten
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Ziele und Massnahmen
Die Periode 2021–2024 steht im Zeichen der Entwicklung des Bereichs Heimatschutz und Denkmalpflege zum Bereich Baukultur. Entsprechend werden die bestehenden Aufgaben weitergeführt und mit Massnahmen im Sinne der neuen Ausrichtung für eine umfassende Baukulturförderung ergänzt.
Forschung, Wissen, Vermittlung
Die Förderung von Forschung, Wissen und Vermittlung des Bundes umfasst alle baukulturellen Aspekte und priorisiert Vorhaben, welche die Ziele der Faro-Konvention unterstützen.
Folgende neuen Massnahmen werden umgesetzt:
– Baukulturelle Vermittlung: Auf der Grundlage der im Rahmen der Kulturbotschaft 2016–2020 erarbeiteten Kommunikations- und Teilhabestrategie sowie einer Bestandes- und Bedarfsanalyse zur baukulturellen Bildung entwickelt der Bund Massnahmen, um die baukulturelle Vermittlung umfassend zu fördern. Er kann entsprechende Vorhaben Dritter unterstützen.
– Plattformen für den baukulturellen Diskurs: Der Bund festigt ein dialogisches Baukulturverständnis, indem er den Austausch zwischen Fachleuten und Laien aktiv fördert und partizipative Formate und Netzwerke unterstützt.
– Transversale und multisektorielle Zusammenarbeit: Der Bund fördert neue Formate und Formen der Zusammenarbeit zwischen Behörden, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft, welche alle Beteiligten in die Verantwortung für die Baukultur ziehen.
Gutachten und Beratung
Aufgrund der begrenzten Ressourcen muss eine Priorisierung der gutachterlichen und Beratungstätigkeit nach gesamtschweizerischen Fragen und Interessen vorgenommen werden. Der Bund führt das den Kantonen zur Verfügung gestellte Expertenwesen fort. Neu engagiert er sich zusätzlich mit Beratungsangeboten für Gemeinden in baukulturellen Fragen; die Gemeinden verfügen über einen beachtlichen Spielraum in der Behandlung von baukulturellen Fragen und zur Förderung qualitätssichernder Verfahren, wissen diesen aber oftmals nicht vollständig auszunützen.
Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS
Die Inventarisierungsarbeiten des ISOS werden weitergeführt und die digitalen Nutzungsmöglichkeiten verbessert. Zur Stärkung des politischen und gesellschaftlichen Verständnisses für das ISOS und seiner sachgerechten Anwendung werden entsprechende Bildungs- und Informationsmassnahmen durchgeführt.
Finanzhilfen
Die Finanzhilfen für denkmalpflegerische und archäologische Massnahmen werden in der bewährten Form über Programmvereinbarungen mit den Kantonen und Einzelverfügungen weitergeführt. Der Bund unterstützt weiterhin Organisationen und Projekte von gesamtschweizerischem Interesse. Die begrenzten Mittel machen jedoch eine striktere Priorisierung notwendig.
Internationales
Die Teilnahme des Bundes auf internationaler Ebene (UNESCO, Internationale Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut ICCROM, Europarat und weitere europäische Gremien) wird fortgeführt.
Es werden namentlich folgende Massnahmen durchgeführt:
– Internationale Baukulturpolitik: Das mit der Erklärung von Davos 2018 etablierte Verständnis von Baukultur wird auf europäischer Ebene vertieft und bleibt als Initiative der Schweiz erkennbar. Der Bund führt die 2018 eingeleitete politische und wissenschaftliche internationale Initiative fort und formalisiert die Ergebnisse im Rahmen einer zweiten Ministerkonferenz.
– Kandidatur für das Welterbe: Der Bund begleitet die Erarbeitung der Kandidatur der Salginatobel-Brücke (Schiers/GR) für das Welterbe und reicht diese bei der UNESCO ein.
2.6 Kultur und Gesellschaft
2.6.1 Kulturelle Teilhabe
Die Teilhabe einer möglichst breiten Bevölkerung am Kulturleben zu ermöglichen, ist eine von drei strategischen Handlungsachsen der Kulturpolitik des Bundes. Kulturelle Teilhabe zu stärken bedeutet, die individuelle und kollektive Auseinandersetzung mit Kultur, die aktive Mitgestaltung des kulturellen Lebens und den kulturellen Selbstausdruck anzuregen. Wer am kulturellen Leben teilnimmt, wird sich der eigenen kulturellen Prägungen bewusst, entwickelt eine eigene Stimme und trägt so zur kulturellen Vielfalt der Schweiz bei. Das Ziel der Förderung der kulturellen Teilhabe ist – analog zur Förderung der politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Teilhabe – die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Ausgangslage und Herausforderungen
Für die Umsetzung einer Politik zur Stärkung der kulturellen Teilhabe braucht es die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den verschiedenen Staatsebenen und den verschiedenen Politikbereichen, die für Inklusion und Teilhabe relevant sind (Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, Gleichstellung von Mann und Frau, Kinder- und Jugendförderung, Alter, Migration und Integration, Schutz vor Diskriminierung usw.).
Im Rahmen des Nationalen Kulturdialogs wurde zur Weiterentwicklung der kulturellen Teilhabe eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese hat zum Ziel, die Förderstellen von Bund, Kantonen und Städten für das Thema der kulturellen Teilhabe zu sensibilisieren und aufzuzeigen, wie diese gestärkt werden kann. Unter der Ägide der Arbeitsgruppe wurde 2017 eine nationale Fachtagung durchgeführt; eine zweite Fachtagung ist für 2019 geplant, begleitet von der Publikation eines Handbuchs. Parallel dazu haben verschiedene Städte und Kantone dieses kulturpolitisch relevante Thema in ihre Förderstrategien und Fördermassnahmen aufgenommen und im Rahmen eigener Veranstaltungen behandelt. Ausgehend von diesen Arbeiten und Reflexionen ist es gelungen, das Handlungsfeld kulturelle Teilhabe auch auf internationaler Ebene zu positionieren. Die Konferenz der Kulturminister der frankophonen Länder 2017 in Abidjan (Côte d’Ivoire) hat die gesellschaftliche Relevanz einer inklusiven Kulturpolitik in ihrer Schlussdeklaration betont; am Gipfel der «Organisation internationale de la Francophonie» 2018 in Jerewan (Armenien) wurde auf Vorschlag der Schweiz eine Resolution zur kulturellen Teilhabe verabschiedet.
Gegenstand der folgenden Ausführungen sind jene Förderbereiche, welche das nicht-professionelle Kulturschaffen und somit ganz spezifisch die kulturelle Betätigung einer breiten Bevölkerung betreffen: Laienkultur, Projektförderung Kulturelle Teilhabe, Leseförderung, musikali-