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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten

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sche Bildung sowie immaterielles Kulturerbe. Massnahmen zur Stärkung der kulturellen Teilhabe in anderen Bereichen, etwa Museen oder Bibliotheken, sind in den entsprechenden Ziffernerwähnt.

Laienkultur

Die Laienkultur und das Vereinswesen ermöglichen eine breite und aktive kulturelle Teilhabe und Mitgestaltung des Kulturlebens. Sie bilden die Basis für eine lebendige und vielfältige Kulturlandschaft und sind wichtig für die Bewahrung und Weiterentwicklung von Alltagskultur und Traditionen. Musik- und Gesangsvereine, Theatergruppen und viele andere Vereinigungen und Netzwerke fördern die kulturellen Ausdrucksmöglichkeiten und wecken das Interesse an Kunst und Kultur. Vereine als Träger der Laienkultur schaffen soziale Netze, vielfältige Austauschmöglichkeiten auch zwischen den Generationen und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die vom Bund unterstützten gesamtschweizerischen Verbände leisten einen wesentlichen Beitrag zum kulturellen Austausch und zur Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sprachgemeinschaften der Schweiz.

In der Förderperiode 2016–2020 hat der Bund seine Laienkulturförderung konsolidiert. Diese beruht auf zwei Säulen:

– Förderung von Organisationen kulturell tätiger Laien (Art. 14 KFG): Der Bund unterstützt Organisationen kulturell tätiger Laien mit dem Ziel, den Zugang zur Kultur und die Ausübung der Kultur durch Laien zu fördern. In der Periode 2016–2020 erhalten neun gesamtschweizerische Laienverbände einen jährlichen Strukturbeitrag für Leistungen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Vermittlung, Beratung sowie Vertretung der Mitglieder in der Öffentlichkeit.

– Förderung von kulturellen Projekten und Anlässen für ein breites Publikum (Art. 16 KFG): Mit dem Ziel der Förderung der Breitenkultur unterstützt der Bund in der Förderperiode 2016–2020 verschiedene Anlässe und Projekte gesamtschweizerischer Ausstrahlung (z. B. Laienkulturfeste wie das Eidgenössische Jodlerfest, das Eidgenössische Tambouren- und Pfeiferfest oder Laientheaterproduktionen zu 100 Jahre Landesstreik oder 600 Jahre Niklaus von Flüe). In der Förderperiode 2021–2024 wird der Bund gestützt auf Artikel 16 KFG möglicherweise ein gemeinsames Projekt der Städte zur Vorstellung ihres Kulturlebens finanziell unterstützen.

Die generelle Stossrichtung der Fördermassnahmen des Bundes im Bereich der Laienkultur hat sich bewährt, denn sie konnten das Verbandswesen der kulturell tätigen Laien stärken und einen substantiellen Beitrag zur Realisierung von gesamtschweizerischen Anlässen und Projekten für ein breites Publikum leisten.

Projektförderung Kulturelle Teilhabe

Um die Teilhabe der Bevölkerung am kulturellen Leben zu stärken, wurde in Zusammenhang mit der Handlungsachse «Kulturelle Teilhabe» der Kulturbotschaft 2016–2020 eine neue Förderbestimmung ins Kulturförderungsgesetz aufgenommen. Gestützt auf Artikel 9a KFG kann der Bund Finanzhilfen an Vorhaben von gesamtschweizerischem Interesse oder mit Modellcharakter ausrichten, welche die eigene und selbstständige kulturelle Betätigung spezifischer Zielgruppen fördern und Hindernisse zur Teilhabe am kulturellen Leben abbauen. Ferner können Vorhaben unterstützt oder durchgeführt werden, die zu Wissensaustausch, Wissensausbau und Kompetenzgewinn bei der Stärkung der kulturellen Teilhabe beitragen.

Das neue Fördergefäss hat die Entwicklung verschiedener Modellprojekte ermöglicht. Dank der Unterstützung des Bundes konnten auch Projekte zur Förderung der kulturellen Teilhabe in kommunalen oder kantonalen Kulturinstitutionen umgesetzt werden.

Leseförderung

Lesen und Schreiben sind grundlegende Fähigkeiten für die Entwicklung von Wissen und Denken, für den Zugang zu Bildung sowie für die berufliche Integration – als Grundkompetenzen sind Lesen und Schreiben auch eine Grundvoraussetzung für eine aktive kulturelle Teilhabe. Die Leseförderung des Bundes beschränkt sich jedoch nicht auf Lese- und Schreibkompetenzen, sondern zielt spezifisch darauf, das Lesen als kulturelle Fähigkeit und die Freude am Lesen zu fördern sowie den Zugang zu Büchern und zur Schriftkultur zu begünstigen, insbesondere für Kinder und Jugendliche.

Gestützt auf Artikel 15 KFG unterstützt der Bund in der Förderperiode 2016–2020 einerseits gesamtschweizerische Organisationen und Institutionen im Bereich der Leseförderung. Andererseits wurde die Förderung von Einzelprojekten ermöglicht, welche die Einbindung von Schulen und Bibliotheken, neue Publika (Jugendliche und Erwachsene) sowie die Vernetzung der Akteure zum Ziel haben.

Da die Leseförderung in der Schweiz nicht in der alleinigen Kompetenz des Bundes liegt, sind ein regelmässiger Austausch und eine enge Koordination zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden, Bibliotheken und anderen Akteuren von grosser Bedeutung. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe des Nationalen Kulturdialogs mit der Leseförderung befasst. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe betreffen: die Schaffung einer digitalen Plattform zur Koordination und Information zum Thema Leseförderung; die Unterstützung eines Aktionstages zur Leseförderung; die regelmässige Durchführung eines Netzwerktreffens; die Erleichterung des Zugangs zu Aus- und Weiterbildungsangeboten für kommunale und kantonale Bibliotheken. Der Bund setzt die ihn betreffenden Empfehlungen seit 2016 bereits um: mit der Durchführung von zwei nationalen Tagungen in den Jahren 2016 und 2018, welche bei Fachexpertinnen und Fachexperten auf grosses Interesse gestossen sind, sowie mit der Unterstützung des Leseförderungstages des Schweizerischen Instituts für Kinder- und Jugendmedien (SIKJM). Die Machbarkeit einer Informationsplattform zur Leseförderung ist durch Bund und Kantone gemeinsam zu prüfen.

Musikalische Bildung

Am 23. September 2012 haben Volk und Stände mit grossem Mehr eine neue Verfassungsbestimmung zur Förderung der musikalischen Bildung angenommen. Die Umsetzung des neuen Artikels 67a BV erfolgt etappenweise.

Für die Förderperiode 2016–2020 wurden drei wesentliche Neuerungen angekündigt: erstens die Stärkung der bestehenden Massnahmen zur Förderung von nationalen Musikformationen, Musikwettbewerben und Musikfestivals (substantielle Erhöhung der Fördermittel); zweitens die Einführung eines Programms «Jugend und Musik» (J+M) zur Unterstützung von Musiklagern und Musikkursen für Kinder und Jugendliche; drittens die Einführung von Tarifvorgaben an staatlich geförderten Musikschulen, die den chancengleichen Zugang von Kindern und Jugendlichen sicherstellen sollen.

– Förderung von nationalen Musikformationen, Musikwettbewerben und Musikfestivals: Dank der verfügbaren Mehrmittel konnte der Bund zahlreiche nationale Vorhaben unterstützen, welche die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen durch eigenes aktives Musizieren fördern. Mit sieben seit vielen Jahren bestehenden und langfristig ausgerichteten Organisationen hat der Bund für die Jahre 2018–2020 Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.

– Programm «Jugend und Musik»: 2016 wurde das Programm «Jugend und Musik» (J+M) eingeführt, seit Ende 2016 werden Zertifizierungskurse für J+M-Leitende angeboten, seit 2017 Musikkurse und Musiklager finanziell unterstützt. Bis Ende 2018 wurden insgesamt 710 J+M-Leitende zertifiziert und 593 J+M-Kurse und J+M-Lager durchgeführt. Insgesamt konnten mit dem Programm J+M bis Ende 2018 rund 20 000 Kinder und Jugendliche erreicht werden. Ab 2019 beteiligt sich auf der Grundlage eines im Mai 2018 abgeschlossenen zwischenstaatlichen Abkommens auch das Fürstentum Liechtenstein am Programm, gegen finanzielle Abgeltung des Aufwandes auf Vollkostenbasis. Das Programm J+M befindet sich weiterhin im Aufbau. Eine erste output-orientierte Evaluation des