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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten
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arbeit des Programms J+M mit der Volksschule; Vereinfachung und Zentralisierung der Prozesse zur Anmeldung zur J+M-Ausbildung sowie zur Einreichung von Gesuchen.
– Begabtenförderung: Zur Umsetzung von Artikel 67a Absatz 3 BV bezüglich der Förderung musikalisch begabter Kinder und Jugendlicher will der Bundesrat im Hinblick auf die Förderperiode 2021–2024 Grundsätze festlegen sowie spezifische Massnahmen der Begabtenförderung einführen. Als Grundlage dazu dient ein in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Musikorganisationen (insbesondere Musikschulen und Musikhochschulen) zu entwickelndes Rahmenkonzept des Bundes über die stufengerechte Förderung von musikalisch begabten Kindern und Jugendlichen vom frühkindlichen Alter bis zur Hochschulreife. Gefördert wird einerseits der Aufbau von Begabtenförderungsprogrammen in den Kantonen mit einmaligen Anschubfinanzierungen. Andererseits wird – analog zur Sportförderung – eine Talentkarte eingeführt, die den jungen Talenten den Zugang zu den kantonalen Begabtenförderungsprogrammen ermöglicht. Die Programme müssen inhaltliche Fördermassnahmen (Zusatzunterricht, Gruppenunterricht usw.) und strukturelle Förderungsmassnahmen (geeignete Tagesstrukturen, Mentoring usw.) enthalten. Das Rahmenkonzept hält die Voraussetzungen und Modalitäten der Unterstützung fest. Die Massnahmen des Bundes haben komplementären Charakter und schaffen keine Doppelspurigkeiten zu kantonalen Massnahmen oder zu den Bundesstipendien für ausländische Studierende im Bereich Kunst. Für die Umsetzung der musikalischen Begabtenförderung sind finanzielle und personelle Mehrmittel notwendig (vgl. Ziff. 3.1).
– Musikschultarife: Mit der Ergänzung des Kulturförderungsgesetzes 2016 sollte ein chancengerechter Zugang der Jugend zum Musizieren sichergestellt werden. Eine Evaluation zeigt, dass Artikel 12a KFG bisher nicht konsequent umgesetzt wird. Um auf die dargelegten Herausforderungen zu antworten und Artikel 67a Absatz 3 BV effektiver umzusetzen, sind zusätzliche Anstrengungen durch die Träger der Musikschulen (Kantone, Gemeinden) notwendig. Der Bund wird den Aufbau von Angeboten für musikalisch Begabte an Musikschulen im Rahmen der Einführung der Talentkarte unterstützen.
Bewahrung des immateriellen Kulturerbes
In der Ausgangslage wurde aufgezeigt, dass die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz erfolgreich initiiert und etabliert werden konnte. Bis heute gibt es jedoch im Bereich des immateriellen Kulturerbes nur eine schwach ausgeprägte Selbstorganisation und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Trägerschaften. Mit geeigneten Sensibilisierungs- und Vernetzungsmassnahmen sollen die Trägerschaften durch den Bund in ihren Tätigkeiten zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes gestärkt werden. Im Weiteren ist das immaterielle Kulturerbe im KFG als Tätigkeitsbereich explizit zu verankern (vgl. Ziff. 3.1).
Die acht Traditionen, welche der Bundesrat für eine Kandidatur auf die UNESCO-Listen ausgewählt hat, werden voraussichtlich bis 2022 eingereicht worden sein. Der Bundesrat wird im Laufe der Periode 2021–2024 das weitere Vorgehen festlegen. Zudem zeigt sich die Notwendigkeit, Leitlinien für die Beteiligung der Schweiz an internationalen Kandidaturen auszuarbeiten. Nicht zuletzt ist in der Periode 2021– 2024 der nächste Staatenbericht der Schweiz zum UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes zu verfassen. Dieser Bericht gibt Gelegenheit zu einer umfassenden strategischen Reflexion über die Umsetzung des Übereinkommens in der Schweiz.
2.6.2 Sprachen und Verständigung
Die Koexistenz von vier Landessprachen und die kulturelle Vielfalt, für die sie stehen, sind eine Grundlage der Identität und des Funktionierens der Schweiz. Die Mehrsprachigkeit ist ein Wesensmerkmal und ein Bestandteil unseres Staates. Die intensiven Debatten über den Sprachenunterricht in den Schulen oder die Diskussionen über die Medienvielfalt zeigen das Interesse der Bevölkerung für die Belange des nationalen Zusammenhalts und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften.
Die Sprachenförderung des Bundes stützt sich in erster Linie auf das Sprachengesetz und seine Ausführungsverordnung. Diese Rechtsnormen setzen den Verfassungsauftrag zur Förderung der Landessprachen um. Sie haben das Ziel, die Viersprachigkeit der Schweiz zu stärken, den inneren Zusammenhalt des Landes zu festigen, die individuelle und die institutionelle Mehrsprachigkeit zu fördern sowie das Rätoromanische und das Italienische zu erhalten und zu fördern.
Ausgangslage und Herausforderungen
Die wichtigsten Förderbereiche des Sprachengesetzes sind in der Kulturbotschaft 2016–2020 detailliert dargestellt worden:
– Amtssprachen des Bundes: Verbesserung der Sprachkenntnisse des Bundespersonals, angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung;
– Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften: Förderung des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften, Förderung der Landessprachen im Unterricht, Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache, Unterstützung der angewandten Forschung im Bereich der Mehrsprachigkeit, Unterstützung von Presseagenturen von nationaler Bedeutung und von nationalen Organisationen, welche die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften fördern;
– Unterstützung der mehrsprachigen Kantone (Bern, Freiburg, Graubünden, Wallis) für die besonderen Aufgaben, die sich in politischen Behörden, Justiz, Verwaltung und Unterrichtswesen aus der Mehrsprachigkeit ergeben;
– Erhaltung und Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur in den Kantonen Graubünden und Tessin.
2016 schickte der Bundesrat einen Revisionsentwurf des SpG in die Vernehmlassung mit dem Ziel einer Harmonisierung des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule durch die Festlegung der Stellung der Landessprachen. Der Sprachenunterricht in der Schweiz stützt sich in erster Linie auf die Sprachenstrategie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) von 2004, deren wichtigste Elemente in das HarmoS-Konkordat von 2007 integriert wurden, sowie auf die 2011 von der EDK verabschiedeten nationalen Bildungsziele für die zweite Landessprache und Englisch. Der Bundesrat hatte diese Vernehmlassung durchgeführt, da der Unterricht in einer zweiten Landessprache auf Primarstufe in einigen Kantonen in Frage gestellt wurde. Angesichts der Entscheide in den betreffenden Kantonen, den Unterricht einer zweiten Landessprache auf Primarstufe nicht zu streichen, hat der Bundesrat auf den Vorschlag einer Gesetzesänderung verzichtet.
Die laufenden Massnahmen im Bereich Sprachen und Verständigung stehen im Zeichen der Kontinuität der Unterstützung des Bundes seit dem Inkrafttreten des SpG im Jahr 2010. Durch das Stabilisierungsprogramm des Bundes für die Jahre 2017–2019 musste die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone während der Förderperiode 2016–2020 erheblich reduziert werden.
Schulischer Austausch
Der schulische Austausch im Inland ist ein zentrales Instrument zur Förderung der individuellen Sprachkompetenzen und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften. Die jungen Menschen verbessern so ihre Sprachkenntnisse, ihre sozialen und fachlichen Kompetenzen und damit auch ihre Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Sie lernen zudem die sprachliche und kulturelle Vielfalt der Schweiz kennen. Auf