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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten

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leistet die Schule einen Beitrag zum nationalen Zusammenhalt. In der Deutsch- und Westschweiz gehört dazu auch der Unterricht in Italienisch als dritter Landessprache. Dieses Angebot soll gesichert und gestärkt werden.

Unterstützung für Organisationen

Der Bund unterstützt Organisationen, die im Bereich der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften tätig sind, sowie Presseagenturen von nationaler Bedeutung, die Informationen über die vier Sprachregionen vermitteln. Diese Organisationen üben unterschiedliche Tätigkeiten aus: Publikationen, Sensibilisierungsmassnahmen, Tagungen, Forschung oder Austausch. Dies überschneidet sich oft mit Aktivitäten, die in anderen Förderbereichen des SpG bereits unterstützt werden. Die entsprechenden Synergien werden jedoch nicht genügend genutzt.48 Die Herausforderung besteht darin, diese Synergiemöglichkeiten zu erkennen, um die unterschiedlichen Förderbereiche kohärenter auszugestalten und besser aufeinander abzustimmen.

Ziele und Massnahmen

Die Ziele der Förderung von Sprachen und Verständigung sind im SpG verankert und gelten auch für die Förderperiode 2021–2024. Um den genannten Herausforderungen gerecht zu werden, müssen gewisse bestehende Massnahmen verstärkt respektive neu ausgerichtet werden. Letzteres gilt namentlich in den folgenden Förderbereichen:

Schulischer Austausch

Die Strategie «Austausch und Mobilität» hat das Ziel, den Austausch und die Mobilität zu fördern, um mehr Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Die gemeinsame Vision von Bund und Kantonen beinhaltet, dass alle jungen Menschen im Verlauf ihrer Ausbildung oder bis zum Übergang in das Arbeitsleben mindestens einmal an einer länger dauernden Austausch- und Mobilitätsaktivität teilnehmen.

Zur Umsetzung der Strategie «Austausch und Mobilität» beabsichtigt der Bundesrat die im Rahmen der laufenden Kulturbotschaft 2016– 2020 definierten Ziele weiterzuführen:

– die Förderung von Klassen- und Einzelaustausch im Rahmen der Austauschprogramme von Movetia verstärken;

– die Erarbeitung eines Austauschprogramms für angehende und ausgebildete Lehrpersonen durch Movetia ermöglichen;

– die Erarbeitung eines Austauschprogramms in der beruflichen Grundausbildung durch Movetia ermöglichen;

Parallel dazu sind die Dienstleistungen der Agentur Movetia auszubauen, namentlich durch die Einrichtung einer Vermittlungsplattform für die Teilnehmenden. Der Bund erstellt unter Mitwirkung der Kantone eine Statistik zu Austausch und Mobilität im Inland, die Kantone liefern dazu die entsprechenden Daten in standardisierter Form. Das Sprachengesetz ist entsprechend anzupassen (vgl. Ziff. 3.5). Ferner soll die Sprachenverordnung vom 4. Juni 201049 (SpV) angepasst werden, um die Bestimmungen zur Austauschförderung deutlicher auf die Ziele der Strategie «Austausch und Mobilität» auszurichten.

Italienische und rätoromanische Sprache und Kultur

Die vom Bundesamt für Kultur in Auftrag gegebene Evaluation der Förderung des Rätoromanischen und Italienischen zeigt auf, dass die Förderung der Minderheitensprachen sich nicht auf das traditionelle Sprachgebiet beschränken darf. Die neuen Massnahmen, die in der letzten Kulturbotschaft insbesondere für den Bereich des schulischen Unterrichts verabschiedet wurden, haben sich bewährt und sind daher fortzusetzen. Um die Förderung der Minderheitensprachen Italienisch und Rätoromanisch ausserhalb ihres traditionellen Verbreitungsgebiets nachhaltig verankern zu können, bedarf es mittelfristig einer Anpassung der gesetzlichen Grundlage, die dem Bund auch eine Direktunterstützung erlauben würde und nicht nur – gemäss aktuellem Wortlaut – über die Kantone Graubünden und Tessin (Art. 22 SpG). Die nachfolgend genannten Massnahmen werden ohne Mehrmittel innerhalb des bestehenden Kreditrahmens umgesetzt.

– Italienische Sprache und Kultur: Damit Schülerinnen und Schüler während ihrer schulischen Laufbahn vermehrt Italienisch als Fach wählen, unterstützt der Bund Kultur- und Sensibilisierungsprojekte in den Schulen sowie Pilotprojekte zur Schaffung zweisprachiger Unterrichtsprogramme mit Italienisch.50 In der Förderperiode 2016–2020 beschränkte sich die Unterstützung für Pilotprojekte zweisprachiger Unterrichtsprogramme auf die Sekundarstufe II (Gymnasium). In der Periode 2021–2024 wird diese Unterstützung beibehalten und eine Ausweitung auf die Sekundarstufe I geprüft.

– Rätoromanische Sprache und Kultur: Erstens wird der Bund gestützt auf eine Bedarfserhebung rätoromanische Bildungsangebote für Kinder im Vorschul- und Schulalter ausserhalb des Kantons Graubünden unterstützen; erste Pilotprojekte sollen ab 2020 umgesetzt werden (beispielsweise der Aufbau eines Angebots von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur gestützt auf Art. 16 Bst. c SpG). Zweitens wird der Bund die Umsetzung des Projekts «Medias Rumantschas» unterstützen und (zusammen mit dem Kanton Graubünden) teilfinanzieren; das Projekt hat die Organisation und Sicherstellung von publizistischen Textbeiträgen für die rätoromanische Bevölkerung zum Ziel und sieht die Überführung der Nachrichtenagentur Agentura da Novitads Rumantscha (ANR) in eine durch die öffentliche Hand finanzierte Stiftung Fundaziun Medias Rumantschas (FMR) vor, deren Redaktion eng mit der Redaktion von Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR) zusammenarbeiten soll. Drittens wird der Bund im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Graubünden auf eine stärkere Priorisierung der Projekte der unterstützten Organisationen (namentlich der Lia Rumantscha) und eine Fokussierung des Mitteleinsatzes auf den Bildungssektor (beispielsweise Unterrichtsmittel) hinwirken.

Unterstützung von Organisationen

Die Unterstützungskriterien werden überarbeitet, um Synergien zwischen den verschiedenen durch das SpG unterstützten Massnahmen zu nutzen und die Aktivitäten von Organisationen der Verständigungsförderung besser auf die anderen Massnahmen abzustimmen. Die Tätigkeiten der Organisationen müssen sich auf bestimmte Aufgaben konzentrieren, die nicht bereits abgedeckt sind, wie namentlich die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Mehrsprachigkeit und die Vernetzung der Akteure im betreffenden Bereich.

2.6.3 Schweizerschulen im Ausland

Das Schweizer Auslandschulwesen stützt sich auf das 2015 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (Schweizerschulengesetz,SSchG).51 Auf dieser Grundlage fördert der Bund weltweit 18 Schweizerschulen im Ausland: in Bangkok, Barcelona, Bergamo, Bogota, Catania, Curitiba, Lima, Madrid, Mailand (mit Filialschule in Como), Mexiko (mit Filialschulen Cuerna-

48 Vgl. Evaluationsbericht von Interface GmbH im Auftrag des BAK zum Projekt «Forum» des Forum Helveticum von Juli 2016, einsehbar unter: www.bak.admin.ch > Sprachen und Gesellschaft > Sprachen

49 SR 441.11

50 Umsetzung der Motion Semadeni (14.3143) «Strategie zur Förderung von zweisprachigen Schulen in den Landessprachen».

51 SR 418.0