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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten
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vaca und Querétaro), Peking, Rom, Santiago, Sao Paulo, Singapur. Die Schweizerschulen im Ausland sind konfessionell neutrale und gemeinnützige Privatschulen, die von Schweizer Kindern, von Kindern des Gastlandes und von Kindern aus Drittstaaten besucht werden. Der Unterricht basiert auf dem Lehrplan 21 und ist mehrsprachig. Die Schweizerschulen verstehen sich als ein Ort der Begegnung zwischen der Schweiz und dem Gastland und sind in diesem Sinne eine Visitenkarte für die Schweizer Kultur und Bildung im Ausland.
Weltweit besuchen rund 8000 Schülerinnen und Schüler eine Schweizerschule, davon rund 1700 mit Schweizer Staatsbürgerschaft. Die Finanzhilfen des Bundes decken im Durchschnitt ungefähr einen Viertel des Betriebsbudgets der Schulen. Der Rest wird über Schulgelder der Eltern finanziert. Die Patronatskantone nehmen die pädagogische Aufsicht wahr und unterstützten die Schulen auf vielfältige Weise (durch Infrastrukturbeiträge, Weiterbildungen, Lehrmittel usw.).
Ausgangslage und Herausforderungen
Mit der Revision des Schweizerschulengesetzes reagierte der Bund auf aktuelle Tendenzen des ständig sich weiterentwickelnden Auslandsschulwesens: Das neue Schweizerschulengesetz gewährt Schweizerschulen mehr betriebliche Flexibilität und stärkt gleichzeitig die Vermittlung schweizerischer Kultur und Bildung im Ausland. Zudem können neu die berufliche Grundbildung sowie die Gründung neuer Schweizerschulen gefördert werden. Die neuen Förderkriterien haben sich in der Umsetzung grundsätzlich bewährt.
In der vergangenen Förderperiode konnten zwei Meilensteine erreicht werden:
– 2016 hat das EDI eine Strategie zur Entwicklung des Netzes der Schweizerschulen verabschiedet.52 Darin sind Ziele, geographische Prioritäten und Eckwerte für die Förderung des Auslandschulwesens durch den Bund festgelegt. So soll erstens das Netz der Schweizerschulen in Regionen, die sich aus Sicht der Kultur- und Bildungszusammenarbeit als prioritär anbieten, vergrössert werden. Zweitens soll die Zusammenarbeit mit den Auslandsschulen unserer Nachbarländer vertieft werden. Drittens sollen die Grundlagen für eine Zusammenarbeit mit gewinnorientierten Schweizer Privatschulanbietern im Ausland geschaffen werden.
– Auf das Schuljahr 2017/2018 hin wurde in Peking die 18. Schweizerschule eröffnet. Der Kulturaustausch mit China kann damit weiter vertieft werden. Der Bundesrat hat die Schweizerschule provisorisch bis 2020 anerkannt. Die Schule wird bis dann nachweisen müssen, dass sie mittlerweile über eine solide Schülerbasis verfügt.
Das Umfeld, in dem die Schweizerschulen sich bewegen, hat sich weiter gewandelt, und es stellen sich neue Herausforderungen:
– Rekrutierung von Schweizer Lehrpersonen: Die Schweizerschulen sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Unterricht im Kindergarten und in den für die schweizerischen Lehrpläne relevanten Fächern mehrheitlich von Personen mit schweizerischer Lehrberechtigung erteilen zu lassen, um die Ausbildungsqualität sicherzustellen (Art. 3 SSchG). Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben in den Gastländern erschweren aber zunehmend die Rekrutierung von solchen Lehrkräften. Häufig besteht ein grosses Gefälle zwischen der Schweiz und dem Gastland bezüglich der Anstellungsbedingungen (Lohnniveau, Einkommensbesteuerung, Vorsorgeansprüche usw.). Um das Fortbestehen der Schweizerschulen im Ausland mit qualifizierten Lehrpersonen mit schweizerischer Lehrberechtigung zu sichern, muss eine neue und dauerhafte Lösung für die Anstellung und den Status dieser Lehrpersonen gefunden werden.
– Neugründungen von Schweizerschulen: In verschiedenen Ländern besteht ein Interesse an der Gründung einer Schweizerschule. Die Möglichkeit der Erweiterung des Netzes ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht worden. Die Unterstützung der Gründung und des Aufbaus neuer Schulen (vgl. Art. 14 Abs. 2 Bst. e SSchG) soll aber grundsätzlich nicht zulasten bestehender Schulen gehen.
– Zusammenarbeit mit kommerziellen Privatschulen: Neben den staatlich geförderten Schulen, vor allem deutschen und französischen Auslandsschulen, drängen kommerzielle Bildungsanbieter auf den Markt. In vielen aufstrebenden Ländern hat sich deshalb ein stark wachsender Privatschulmarkt entwickelt. Neben den anerkannten Schweizerschulen sind weitere Schulen mit einem Bezug zur Schweiz entstanden, die Interesse an einer Kooperation mit dem Bund und Kantonen signalisieren, um Teil des weltumspannenden Netzwerks der Schweizerschulen zu werden und in der Schweiz anerkannte Abschlüsse anzubieten. Aufgrund der geltenden gesetzlichen Grundlagen hat der Bund allerdings kaum Möglichkeiten, mit gewinnorientierten Schulen zusammenzuarbeiten, denn eine Anerkennung setzt die Gemeinnützigkeit der Schulträgerschaft voraus.
Ziele und Massnahmen
Die bewährte Unterstützung der anerkannten Schweizerschulen im bisherigen Rahmen und die Kooperationen mit Deutschen und Französischen Auslandsschulen sollen fortgeführt werden. Die Strategie zur Erweiterung des Netzwerks dient als Leitlinie bei der Begleitung weiterer Schulen auf dem Weg zu einer allfälligen Anerkennung durch den Bundesrat.
Um auf die dargestellten Herausforderungen reagieren zu können, sind in der Periode 2021–2024 folgende Ziele und Massnahmen geplant:
– Rekrutierung von Schweizer Lehrpersonen: Der Bund schafft die nötigen Voraussetzungen für attraktive Anstellungsbedingungen für Lehrpersonen während des Auslandeinsatzes. Dies soll erreicht werden mittels einer Anstellung der Lehrpersonen mit schweizerischer Lehrberechtigung durch eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Durch das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis mit der Anstalt bleiben die entsprechenden Personen unter Vorbehalt der Anerkennung durch den Empfangsstaat in dem meisten Fällen dem Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht der Schweiz unterstellt, auch wenn sie im Ausland tätig sind, vorausgesetzt sie haben nicht die Staatsangehörigkeit des Staates, in dem sie tätig sind.
Die konkrete Ausgestaltung der Anstellung der Lehrpersonen über eine Anstalt des Bundes hängt vom Ergebnis einer derzeit noch laufenden Prüfung ab: Die Verwaltung erarbeitet für den Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage für eine neue Organisationsform und Führungsstruktur der nationalen Agentur (Schweizerische Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität SFAM/Movetia), die den Grundsätzen der Corporate Governance des Bundes Rechnung trägt und somit auch deren Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt zum Gegenstand haben könnte. In diesem Zusammenhang wird unter Einbezug des EDI auch geprüft, ob die Anstellung der Lehrpersonen an Schweizerschulen im Ausland über diese Organisation erfolgen kann. Im Weiteren wird sicherzustellen sein, dass die Schweiz ihr Besteuerungsrecht gegenüber den entsandten Lehrpersonen wahrnehmen kann. Dazu braucht es eine entsprechende gesetzliche Grundlage im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) sowie im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11).
– Neugründungen von Schweizerschulen: Die Finanzierung der bisher befristet anerkannten Schweizerschule in Peking ist sicherzustellen. Dies bedingt eine entsprechende Erhöhung des Finanzrahmens.
– Zusammenarbeit mit gewinnorientierten Schulen: Der Bund entwickelt während der Periode 2021–2024 ein Modell zur Berücksichtigung von Schulen mit kommerziellem Hintergrund, die einen klaren Schweizbezug im Sinne des Schweizerschulengesetzes aufwei-
52 Bundesamt für Kultur, Entwicklung des Netzes der Schweizerschulen im Ausland, Bern 2016.