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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten
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sen. Damit trägt er den künftigen Entwicklungen auf dem internationalen Privatschulmarkt Rechnung. Das Modell basiert auf einer Trennung von Anerkennung und Subventionierung der Schulen: Künftig sollen auch kommerziell ausgerichtete Schulen als Teil des Netzes der Schweizerschulen anerkannt werden können, aber nur Schulen ohne Gewinnorientierung sollen mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Die Einführung des Modells ist für die Finanzierungsperiode 2025–2028 vorzusehen.
2.6.4 Jenische, Sinti und nomadische Lebensweise
Die Jenischen und Sinti sind eine anerkannte nationale Minderheit im Sinne des entsprechenden Rahmenübereinkommens53 des Europarats. Die Schweiz hat sich zur Förderung von Rahmenbedingungen verpflichtet, die es diesen Minderheiten ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln. Dies gilt namentlich für die nomadische Lebensweise und die jenische Sprache als anerkannte Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.54 Der Bund unterstützt die Radgenossenschaft der Landstrasse, eine Selbstorganisation der Jenischen und Sinti, die sich um die Dokumentation der Geschichte, die Pflege der jenischen Sprache und um Fragen in Zusammenhang mit dem nomadischen Leben kümmert. Weiter finanziert der Bund die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende», die im Jahr 1997 geschaffen wurde, um den Dialog zwischen Behörden und Exponenten der Minderheiten zu pflegen und nach Lösungen im Zusammenhang mit den mangelnden Halteplätzen zu suchen.
Neben den Minderheiten der Jenischen und der Sinti, die zirka 35 000 Personen umfassen, ist auch die Minderheit der Roma zu erwähnen. Die Schweiz zählt rund 80 000 Roma, von denen die Mehrheit seit den 1970er-Jahren aus verschiedenen Ländern des Balkans immigrierte und sesshaft lebt.
Ausgangslage und Herausforderungen
Trotz des Engagements der vom Bund unterstützten Organisationen haben sich die Verhältnisse für die betroffenen Minderheiten in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten nicht wesentlich verbessert, insbesondere bezüglich der Zahl von verfügbaren Stand- und Durchgangsplätzen sowie bezüglich der gesellschaftlichen Akzeptanz. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze ist seit Jahren rückläufig und deckt den Bedarf der fahrenden Minderheiten bei Weitem nicht. Der Druck auf die knappen Plätze wird verstärkt durch die Anwesenheit von ausländischen Roma und Sinti, mehrheitlich aus Deutschland, Frankreich und Italien, die in den Sommermonaten mit ihren Wohnwagen auf Arbeitssuche durch die Schweiz reisen und sich hier für einige Wochen niederlassen. Die wichtigste Herausforderung besteht darum in der Erhaltung und Schaffung der für die fahrende Lebensweise erforderlichen Stand- und Durchgangsplätze.
Um diese Herausforderung anzugehen, hat das EDI im Jahr 2015 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes, der Kantone und der Organisationen der Minderheiten eingesetzt mit dem Ziel, einen Aktionsplan zu erarbeiten, der alle Lebensbereiche umfasst: Plätze, Bildung, Soziales, Kultur. Der entsprechende Bericht55 ist eine Gesamtschau, in der alle relevanten Themen benannt und die einschlägigen Massnahmen erwähnt sind, und stellt in diesem Sinne einen Meilenstein für die weitere Arbeit dar.
Die laufende Umsetzung des Aktionsplans fokussiert auf jene Massnahmen, die der Bund in eigener Kompetenz durchführen kann: die Anerkennung der Schweizer Jenischen und Sinti in ihrer Eigenbezeichnung (Anpassung des Sprachgebrauchs der Bundesverwaltung); die Förderung von Projekten zugunsten ihrer Sprache und Kultur (Errichtung eines Fonds zur Unterstützung von Projekten bei der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende»); die Reorganisation der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» mit dem Ziel einer besseren Sichtbarkeit und Stärkung ihrer Rolle an der Schnittstelle zwischen Behörden und Minderheiten. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Gesagten folgende besondere Herausforderungen:
– Erhöhung der Zahl der Halteplätze: In vielen Bereichen ist der Bund auf die Mitwirkung der Kantone angewiesen, um zu zählbaren Ergebnissen zu gelangen. Insbesondere besteht eine geteilte Verantwortung bei den Halteplätzen, wo für die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen grundsätzlich die Kantone zuständig sind, während die Schaffung von Transitplätzen für durchreisende Roma aus dem Ausland überregionaler Lösungen bedarf.
– Abkehr vom Begriff «Fahrende»: Bis vor wenigen Jahren wurde der pauschalisierender Begriff «Fahrende» für sämtliche Mitglieder der Minderheiten der Jenischen, Sinti und Roma verwendet, ob sesshaft lebend oder fahrend. Inzwischen hat sich der Sprachgebrauch gewandelt. Die Minderheiten wollen nicht mehr als «Fahrende», sondern mit ihren Eigenbezeichnungen als «Jenische» oder Sinti» oder «Roma» angesprochen werden.
Ziele und Massnahmen
Die Unterstützung von Organisationen und Projekten (Kultur, Sprache, Sensibilisierung der Mehrheitsgesellschaft) hat sich bewährt. Der Bund setzt diese Fördermassnahmen im bisherigen Rahmen fort. Für die Förderperiode 2021–2024 sind darüber hinaus folgende Ziele und Massnahmen vorzusehen:
– Erhöhung der Zahl der Halteplätze: Wenn auch längst nicht alle Jenischen und Sinti im Wohnwagen unterwegs sind, so basiert ihr kulturelles Selbstverständnis doch auf der nomadischen Lebensweise. Um diesen kulturell und wirtschaftlich wichtigen Grundpfeiler zu erhalten, ist die Platzsituation nachhaltig zu verbessern. Hierzu bedarf es einerseits zusätzlicher Initiativen zur Sensibilisierung von Behörden und Öffentlichkeit; wichtige Partner des Bundes sind hierbei die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» und die «Radgenossenschaft der Landstrasse».
Zweifellos braucht es für die Erhöhung der Zahl der Halteplätze auch verstärkte Anstrengungen der Kantone und entsprechende Anreize des Bundes. Im Sinne des Aktionsplans wird sich der Bund einerseits für ein grösseres Angebot an Transitplätzen für ausländische Roma engagieren und hierzu Land und finanzielle Mittel bereitstellen. Die Ausarbeitung eines Konzepts nach Artikel13 des Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG)56 und dessen Umsetzung werden einen Schwerpunkt der Arbeit der kommenden Jahre darstellen. Andererseits wird der Bund die Kantone bei ihrer Aufgabe der Schaffung von kleineren Plätzen für Jenische und Sinti mit finanziellen Anreizen unterstützen.
– Abkehr vom Begriff «Fahrende»: Es soll der Forderung der Minderheiten nach der Verwendung ihrer Eigenbezeichnungen nachgekommen werden. Hierzu ist der Wortlaut von Artikel 17 KFG anzupassen (vgl. Ziff. 3.1).
53 SR 0.441.1
54 SR 0.441.2
55 www.bak.admin.ch > Sprachen und Gesellschaft > Jenische und Sinti als nationale Minderheit > Aktionsplan
56 SR 700