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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten

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4.1.5 Rahmenkredit Baukultur

Über den Rahmenkredit Baukultur werden die Finanzhilfen zur Erhaltung schützenswerter Objekte (Denkmalpflege) und zur Durchführung archäologischer Massnahmen sowie Finanzhilfen zur Unterstützung von Organisationen, Forschungsvorhaben, Ausbildung und Vermittlung gemäss Artikel 13, 14 und 14a NHG finanziert. In der Förderperiode 2021–2024 ist für diese Finanzhilfen eine Teuerung von 1 Prozent vorgesehen. Für die Umsetzung der neuen Massnahmen des BAK im Rahmen der interdepartementalen Strategie für Baukultur werden Mehrmittel von durchschnittlich 800 000 Franken pro Jahr beantragt. Abgesehen davon sind in der Förderperiode 2021–2024 keine weiteren Anpassungen mit finanziellen Auswirkungen auf die Finanzplanung des Bundes vorgesehen.

Übersicht über die Beiträge

gestützt auf die die Artikel 13, 14 und 14a NHG (in Mio. Fr., gerundet)

(2020) 2021 2022 2023 2024 2021–2024

Erhaltung schützenswerter Objekte, Archäo- (20,6) 20,9 21,1 21,3 21,5 84,8 logie

Organisationen, Forschung, Ausbildung und (4,3) 4,3 4,8 5,4 6,0 20,5 Vermittlung

Rahmenkredit Baukultur (24,9) 25,2 25,9 26,7 27,5 105,3

4.1.6 Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung

Über den Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung werden all jene Aktivitäten des BAK finanziert, welche sich auf das SpG stützen. In der Förderperiode 2021–2024 ist für alle durch den Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung abgedeckten Tätigkeitsbereiche eine Teuerung von 1 Prozent vorgesehen. Mit Ausnahme der nachfolgenden Massnahme sind in der Förderperiode 2021–2024 keine weiteren Anpassungen mit finanziellen Auswirkungen auf die Finanzplanung des Bundes vorgesehen:

Im Tätigkeitsbereich «Verständigungsmassnahmen» werden Mehrmittel von durchschnittlich 2,5 Millionen Franken pro Jahr beantragt. Die Mehrmittel sind notwendig zur Umsetzung der nationalen Strategie «Austausch und Mobilität» von Bund und Kantonen vom November 2017 (vgl. Ziff. 2.6.2). Sie dienen der finanziellen Förderung von Projekten im Binnenaustausch durch die Agentur Movetia, namentlich für Klassenaustausch, Einzelaustausch sowie Lehrpersonenaustausch. Weil die entsprechenden Programme etappenweise eingeführt werden, ist eine Staffelung des Kredits vorgesehen.

Übersicht über die Beiträge

gestützt auf die Artikel 14–22 SpG (in Mio. Fr., gerundet)

(2020) 2021 2022 2023 2024 2021–2024

Förderung von Kultur und Sprache im Tessin (2,5) 2,5 2,5 2,5 2,6 10,1

Förderung von Kultur und Sprache in Grau- (5,3) 5,4 5,4 5,5 5,5 21,8 bünden

Verständigungsmassnahmen (6,7) 7,3 8,4 9,9 12,0 37,6

Zahlungsrahmen SpG (14,5) 15,2 16,3 18,0 20,1 69,6

4.1.7 Zahlungsrahmen Schweizerschulen im Ausland

Über den Zahlungsrahmen Schweizerschulen im Ausland werden all jene Aktivitäten des BAK finanziert, welche sich auf das SSchG stützen. In der Förderperiode 2021–2024 ist für alle durch den Zahlungsrahmen Schweizerschulen im Ausland abgedeckten Tätigkeitsbereiche eine Teuerung von 1 Prozent vorgesehen. Zusätzlich soll der Zahlungsrahmen um durchschnittlich 0,7 Millionen Franken pro Jahr zur Finanzierung folgender Massnahmen erhöht werden:

– Schweizerschule Peking: Die bisher befristet anerkannte Schweizerschule Peking wird definitiv anerkannt, was eine Erhöhung des Zahlungsrahmens um 0,5 Millionen Franken pro Jahr bedingt (vgl. Ziff. 2.6.3).

– Rekrutierung von Schweizer Lehrpersonen: Für den Betrieb einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zur Entsendung von Schweizer Lehrpersonen an die Schweizerschulen im Ausland werden Mehrmittel von durchschnittlich 0,2 Millionen Franken pro Jahr beantragt (vgl. Ziff. 2.6.3).

Übersicht über die Beiträge

gestützt auf die Artikel 10 und 14 SSchG (in Mio. Fr., gerundet)

(2020) 2021 2022 2023 2024 2021–2024

Zahlungsrahmen Schweizerschulen im (21,4) 22,1 22,5 22,8 23,0 90,4 Ausland