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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten

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4.2 Pro Helvetia

4.2.1 Schwerpunkte mit Finanzmehrbedarf Rahmenkredit 2021–2024

Über den Zahlungsrahmen von Pro Helvetia werden Aktivitäten finanziert, welche sich auf das KFG stützen. Pro Helvetia zeichnet sich in seiner Leistungserbringung durch betriebswirtschaftliches Handeln und Ergebnisverantwortung aus und unterhält hierzu geeignete interne Kontroll- und Steuerungsprozesse.

Die für den Tätigkeitsbereich von Pro Helvetia beantragten Finanzmittel basieren weitgehend auf Kontinuität im Vergleich zur Kulturbotschaft 2016–2020. Darüber hinaus sind in einzelnen Tätigkeitsbereichen zusätzliche Massnahmen mit finanziellen Auswirkungen vorgesehen. Die entsprechenden Massnahmen wurden in Kapitel 2 inhaltlich beschrieben und werden hier nochmals erläutert.

Die Umsetzung der neuen Aufgaben aus der Kulturbotschaft 2016–2020 und die geplanten Aufgaben aus der Kulturbotschaft 2021-2024 haben mittelfristige personelle Massnahmen zur Folge, welche die Personalkosten von 10,6 Millionen Franken im Jahr 2021 einschliesslich Teuerung auf 11,0 Millionen Franken im Jahr 2024 ansteigen lassen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung von 1,5 Prozent pro Jahr. In der Budgetperiode 2021–2024 sind insgesamt 43,2 Millionen Franken Personalkosten eingerechnet. Die Sach- und Betriebskosten betragen 2021 2,4 Millionen Franken. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Teuerung sind für die Sach- und Betriebskosten im Jahr 2024 2,5 Millionen Franken veranschlagt, der Anstieg beträgt durchschnittlich 1,4 Prozent pro Jahr. Die genannten Angaben basieren auf den aktuellen Hochrechnungen Anfang 2019. Der Mehrbedarf entsteht vorwiegend aus den erhöhten Mietkosten aufgrund der sanierten Liegenschaft des Geschäftssitzes und der entsprechenden Aufwendungen hinsichtlich Liegenschafts-, Betriebs- und Verwaltungsaufwand.

In der Förderperiode 2021–2024 ist für alle Tätigkeitsbereiche eine Teuerung von 1 Prozent pro Jahr vorgesehen. Aufgrund der begrenzten Zusatzmittel und der wachsenden Nachfrage nach Unterstützung wird Pro Helvetia zudem in gewissen Bereichen eine stärkere Priorisierung der Mittelvergabe vornehmen müssen. Der Zahlungsrahmen wird in Form einer neuen Budgetstruktur vorgelegt, zum einen aufgrund der Integration von Neuerungen aus der letzten Botschaft in das reguläre Programm der Stiftung, zum andern aufgrund von strukturellen Veränderungen als Folge einer Organisationsentwicklung.

Bei den nachfolgend dargestellten Massnahmen sind in der Förderperiode 2021–2024 Anpassungen mit finanziellen Auswirkungen auf die Finanzplanung des Bundes vorgesehen:

Stärkung des künstlerischen Schaffens: Von der Nachwuchsfö rderung zur Exzellenz

Im Rahmen der Fö rderung des kü nstlerischen Werkschaffens richtet Pro Helvetia bisher Werkbeiträge in den Bereichen Musik, Literatur, Tanz, Theater und Interdisziplinäres/digitale Medien sowie visuellen Kü nste (inkl. Fotografie) aus. Mit der neuen Kulturbotschaft soll das Portfolio erweitert werden auf Design und Interaktive Medien (Games), die aus dem Programm Kultur & Wirtschaft fest in der Stiftung integriert werden. Damit schliesst die Stiftung eine wichtige Lü cke im Fö rdersystem.

Bei all seinen Förderaktivitäten strebt der Bund die Gleichstellung von Frauen und Männern an, so auch im Bereich des künstlerischen Schaffens. Leider ist aber die Situation von weiblichen Kulturschaffenden verglichen mit ihren männlichen Kollegen nach wie vor nachteilig. Hier wird der Bund in der kommenden Finanzierungsperiode mit konkreten Massnahmen aktiv werden.

Ergänzend zu den Massnahmen aus der Kulturbotschaft 2016–2020 und zur laufenden Optimierung der bereits vorhandenen Instrumente wird Pro Helvetia zur Stärkung des künstlerischen und kreativen Schaffens folgende Massnahmen ergreifen:

- Systematische Förderung von Design und interaktiven digitalen Medien (bisher «Kultur & Wirtschaft»): Das in der Förderperiode 2016–2020 aufgebaute Programm «Kultur & Wirtschaft» mit den beiden Förderschwerpunkten Design und Interaktive Medien (Games) wird aufgrund der grossen Nachfrage nach Unterstützung und des internationalen Erfolgs der Arbeiten von Schweizer Designerinnen und Designern sowie Gameentwicklerinnen und -entwicklern in die regulären Förderaktivitäten der Stiftung integriert. Damit wird auch der Antwort des Bundesrates auf das Postulat Fehr 15.3114 «Bericht über das Potenzial der Schweizer Game-Industrie für Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft» Rechnung getragen. Es ist die erklärte Absicht des Bundes, das wachsende Potential an jungen Designerinnen und Designern sowie Gameentwicklerinnen und -entwicklern auch in Zukunft mit den entsprechenden Fördermassnahmen auf dem Weg zu internationaler Anerkennung zu begleiten und die bisher aufgebaute Förderpolitik weiter zu entwickeln. Die grossen vorhandenen Potentiale gilt es künftig durch eine systematische Nachwuchsförderung noch gezielter in ihrer künstlerischen und kommerziellen Entwicklung und Wirkung zu stärken und dafür die entsprechenden Massnahmen auszubauen. Pro Helvetia wird zu diesem Zweck auch die Zusammenarbeit mit den Hochschulen, der Industrie und der Innovations- und Wirtschaftsförderung weiterführen und auszubauen versuchen. Die bisher zur Verfügung stehende Summe für Design und Interaktive Medien (Games) umfasst 2,0 Million Franken, d. h. lediglich 1,0 Million Franken per Disziplin. Diese Summe reicht nicht aus, um internationale Positionierung der Schweizer Talente konsequent zu unterstützen.

Erforderliche Zusatzmittel:

Für die konsequente Fortführung und Verstärkung der koordinierten Förderung von Design und Interaktiven Medien (Games) auf den Ebenen Werkförderung, Verbreitung, Kulturaustausch und Promotion im Inland und Ausland werden insgesamt 1,8 Millionen Franken an Zusatzmitteln benötigt, 450 000 Franken durchschnittlich pro Jahr.

– Systematische Förderung von Kreation und Innovation: Schnittstellen zwischen Kunst, Technologie und Wissenschaft sind von zunehmender Bedeutung im künstlerischen Schaffen und in der kreativen Industrie, da Kunstschaffende und Kreative ihre künstlerische Praxis zunehmend mit einer forschenden Tätigkeit im wissenschaftlichen oder technologischen Zusammenhang verbinden. Zudem suchen Hochschulen und Unternehmen die Kompetenzen von Kunstschaffenden, um neue Forschungsprozesse zu initiieren. Dabei entsteht ein grosses Potential für neue Zusammenarbeits- und Geschäftsmodelle sowie für neue Ausdruckformen, insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung. In der laufenden Finanzierungsperiode von Pro Helvetia vereinzelt erprobte Kooperationen mit Partnern aus der Wissenschaft und Ausbildung (ETH, EPFL oder CERN) sollen durch eine verstärkte Unterstützung der mit diesen Partnern zusammenarbeitenden Kulturschaffenden intensiviert werden. Zudem wird Pro Helvetia in Zusammenarbeit mit Partnern aus Wissenschaft und Technologie zusätzliche Förderinstrumente entwickeln, um innovative Projekte konsequent zu unterstützen und zu verbreiten. Hierbei handelt es sich um eine eigentliche Neuerung, da es bisher keine entsprechende Budgetposition gab.

Erforderliche Zusatzmittel:

Zu diesem Zweck sind bei einer gestaffelten Einführung der Massnahmen Zusatzmittel in Höhe von insgesamt 2 Millionen Franken vorgesehen, 500 000 Franken durchschnittlich pro Jahr.

– Chancengleichheit von Frauen und Männern im Kulturbereich: Ziel der Kulturpolitik des Bundes ist eine angemessene Vertretung der Geschlechter in allen relevanten Bereichen (Ausbildung, Subventionierung, Programmierung, Vertretung in Kulturinstitutionen usw.) sowie entsprechende Förderinstrumente. Um den konkreten Handlungsbedarf festlegen zu können, sind in der nächsten Förder-