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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten

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3.4 Sprachengesesetz

Art. 25 Berichterstattung und Statistik

Die Steuerung der Förderung von Austausch und Mobilität in der Schweiz bedingt, dass verlässliche Angaben über die vom Bund im Rahmen des Sprachengesetzes unterstützten Austauschprojekte sowie die von den Kantonen geförderten Aktivitäten vorliegen. Dazu ist die Mitwirkung der Kantone unerlässlich. Eine Ergänzung von Artikel 25 stellt diese Mitwirkung sicher. Der Vernehmlassungsentwurf für das totalrevidierte Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BIZMB) enthält eine entsprechende Bestimmung für statistische Erhebungen im internationalen Bereich von Austausch und Mobilität.

4 Massnahmen und Finanzen

Vorbemerkung: Die Zahlungsrahmen und Kredite in diesem Kapitel sowie in den Entwürfen der Finanzierungsbeschlüsse sind auf jeweils hunderttausend Franken gerundet. Teilweise ergeben sich durch die Rundung scheinbare Additionsfehler.

4.1 Bundesamt für Kultur

4.1.1 Vorbemerkungen

Die für den Tätigkeitsbereich des BAK beantragten Finanzmittel basieren weitgehend auf finanzieller Kontinuität im Vergleich zur Kulturbotschaft 2016–2020 (für Einzelheiten vgl. Ziff. 4.5). Auf alle fünf bisherigen Zahlungsrahmen sowie auf den Rahmenkredit Baukultur wurde eine prognostizierte Teuerung von jährlich 1 Prozent eingerechnet. Die prognostizierte Teuerung wird an die reelle Teuerung angepasst werden und die Finanzmittel während der nächsten Förderperiode dementsprechend möglicherweise erhöht oder gekürzt. Darüber hinaus sind in einzelnen Tätigkeitsbereichen des BAK zusätzliche Massnahmen mit finanziellen Auswirkungen vorgesehen. Die entsprechenden Massnahmen wurden in Kapitel 2 inhaltlich beschrieben. Nachfolgend werden die Finanzfolgen der entsprechenden Massnahmen dargestellt.

Bis anhin wurde das Netzwerk SAPA gemeinsam durch SBFI und BAK finanziell unterstützt. Ab 2021 wird SAPA auf Bundesebene nur noch durch das BAK unterstützt. Die bisher beim SBFI eingestellten Mittel werden an das BAK transferiert.

Folgende haushaltrelevante Veränderungen sind nicht Gegenstand der Kulturbotschaft, da sie den Eigenbereich des BAK betreffen: Die Umsetzung verschiedener Massnahmen erfordert die Beschaffung externer Dienstleistungen. Diese werden nach erfolgter Priorisierung im Rahmen der verfügbaren Mittel im Eigenbereich des BAK kompensiert.

4.1.2 Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des BAK gestützt auf das Kulturförderungsgesetz

Über den Zahlungsrahmen KFG werden all jene Aktivitäten des BAK finanziert, welche sich auf das KFG stützen. In der Förderperiode 2021–2024 ist für alle durch den Zahlungsrahmen KFG abgedeckten Tätigkeitsbereiche eine Teuerung von 1 Prozent vorgesehen. Mit Ausnahme der nachfolgenden Massnahmen sind in der Förderperiode 2021–2024 keine weiteren Anpassungen mit finanziellen Auswirkungen auf die Finanzplanung des Bundes vorgesehen:

– Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter: Innerhalb des Tätigkeitsbereichs kommt es budgetneutral zu einer teilweisen Verschiebung der Finanzhilfen im Bereich der Netzwerke (erstmalige Unterstützung von «Bibliosuisse» sowie Erhöhung der Finanzhilfen an die Schweizerische Stiftung für die Photographie). Die Kreditposition enthält den Mitteltransfer des SBFI an das BAK von rund 450 000 Franken pro Jahr zur Unterstützung des Netzwerks SAPA.

– Musikalische Bildung: Im Tätigkeitsbereich «Musikalische Bildung» werden Mehrmittel von durchschnittlich 2,1 Millionen Franken pro Jahr beantragt. Die Mehrmittel stellen erstens sicher, dass die grosse Nachfrage nach Musiklagern und Musikkursen für Kinder und Jugendliche im Rahmen des Programms «Jugend und Musik» weiterhin abgedeckt werden kann. Zweitens sind Mehrmittel für die Etablierung einer spezifischen Begabtenförderung notwendig (vgl. Ziff. 2.6.1). Weil das entsprechende Programm etappenweise eingeführt wird, ist eine Staffelung des Kredits vorgesehen.

– Jenische, Sinti und nomadische Lebensweise: Zur Verbesserung der Situation der fahrenden Minderheiten in der Schweiz sind zusätzliche Halteplätze notwendig, welche durch den Bund mitfinanziert werden sollen. Dazu sind für die Förderperiode 2021–2024 durchschnittlich 625 000 Franken notwendig (vgl. Ziff. 2.6.4).

– Projekte und Anlässe: Die Projektförderung zu Gunsten des immateriellen Kulturerbes (vgl. Ziff. 2.6.1) wird durch Verschiebungen innerhalb des entsprechenden Kredits erhöht.

– Kulturabgeltung an die Stadt Bern: Die Stadt Bern ist seit 1848 Sitz von Bundesversammlung, Bundesrat, Departementen und Bundeskanzlei. Seit den 1970er-Jahren wird die Stadt Bern für ihre kulturellen Aufwendungen als «Bundeshauptstadt» finanziell unterstützt. Die Finanzhilfe beläuft sich derzeit auf rund 1 Million Franken pro Jahr, was einem Anteil von rund 3 Prozent der Kulturausgaben der Stadt Bern entspricht. Die Kulturabgeltung an die Stadt Bern wird ab 2021 eingestellt und die entsprechende Förderbestimmung gestrichen (vgl. Ziff. 3.1). Es ist fraglich, ob der Stadt Bern durch ihren Status als «Bundeshauptstadt» per Saldo überhaupt ein finanzieller Nachteil erwächst. Zu diesem Schluss kam bereits vor längerer Zeit eine tripartite Arbeitsgruppe (Bund, Kanton und Stadt Bern).58 Diese Feststellung wurde von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) im Jahr 2019 bestätigt. Unter diesen Umständen ist die Fortführung der Kulturabgeltung an die Stadt Bern nicht gerechtfertigt.

58 Bericht vom 19. August 2003 der tripartiten Arbeitsgruppe «Bundesstadtstatus», S. 6ff.