Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 48 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

Öffentliche Verwaltungen wie auch Organisationen und Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die nicht den Verwaltungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden angehören und mit Verwaltungsaufgaben betraut sind (nachstehend: Dritte), sind bei fast allen ihren Tätigkeiten auf eine eindeutige Identifikation der betroffenen Person und die Kenntnis ihres Wohnsitzes angewiesen. In vielen Verwaltungsverfahren ist der Wohnsitz einer Person zudem entscheidend, um zu bestimmen, welche Behörde für ein bestimmtes Verfahren überhaupt zuständig ist. Die Adressdaten von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gehören deshalb zu den relevanten Basisdaten für Behörden.

Heute liegen die Wohnsitzadressen den einzelnen Verwaltungen nur teilweise aktuell vor.

Die Datenhoheit über die Adressdaten liegt bei den Gemeinden. Aufgrund ihrer Zuständigkeiten verfügen die Einwohnerdienste über die aktuellsten Adressdaten von allen Personen, die in ihrer Gemeinde gemeldet sind. Die Daten der kommunalen Einwohnerregister werden

z. T. auf kantonaler Ebene in jeweils eigenen Plattformen zusammengeführt und können von den kantonalen Verwaltungen abgefragt werden. Die Kantone tauschen ihre Daten innerhalb des Kantons zunehmend zwischen den Ämtern aus und entlasten ihre Einwohner so von verschiedenen Informations- oder Meldepflichten (Once-Only Prinzip). Hingegen ist es heute nicht möglich, den Wohnsitz und die Adresse einer Person auch kantonsübergreifend zu beziehen oder schweizweit festzustellen, wo eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt angemeldet ist oder war. Für viele Verwaltungsabläufe ergeben sich dadurch Probleme und Schwierigkeiten.

Verwaltungen und Dritte mit gesetzlichem Auftrag (vgl. Kapitel 2.1.2.1) sind in den unterschiedlichsten Geschäftsfällen darauf angewiesen bzw. rechtlich dazu verpflichtet, Personen schriftlich zu kontaktieren. Mangels geeigneter Hilfsmittel sehen sich die Behörden gezwungen, auf eine Aktualisierung ihrer Personendaten zu verzichten, was zu teuren Postretouren führen kann. Überall dort, wo Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten an den Wohnsitz geknüpft sind, werden Recherchen bei den (anderen) Kantonen und Gemeinden nötig, was umständlich und sehr aufwändig sein kann. Dies insbesondere dann, wenn die Behörden keinen Anhaltspunkt haben, bei welcher Stelle sie die entsprechende Information nachfragen könnten. Dies ist nicht nur für Bundesorgane und Dritte der Fall, die keinen Zugriff auf bestehende Einwohnerregister haben. Dies kann auch für Kantone zum Problem werden, wenn Personen mehrfach interkantonal umziehen oder nach einem Umzug ins Ausland in die Schweiz zurückkehren, aber in einem anderen Kanton Wohnsitz nehmen. Wenn eine Person mit vernünftigem Aufwand nicht mehr aufgefunden werden kann, führt dies beispielsweise bei bestehenden Zahlungsausständen nach Ablauf bestehender Verjährungsfristen zu potentiell vermeidbaren Abschreibungen.

Als Hilfsmittel stehen heute lediglich privatwirtschaftlich gepflegte, aber öffentlich zugängliche Adressverzeichnisse zur Verfügung. Als Beispiel ist der Service local.ch der Swisscom zu nennen. Die Einträge in solchen Verzeichnissen müssen aber weder mit jenen der Einwohnerdienste übereinstimmen, noch sind sie bezogen auf alle in der Schweiz gemeldeten Personen vollständig. Alternativ steht es jeder Behörde frei, bei allen Gemeinden, die als Meldegemeinde in Frage kommen, eine entsprechende Anfrage zu stellen. Dies generiert sowohl bei der Stelle, die die Information benötigt als auch bei den Einwohnerdiensten der Gemeinden, die die Auskunft erteilen, einen Aufwand. Als letzte Option kann eine solche Recherche auch als Dienstleistungsangebot von privater Seite bezogen werden, wobei diese kostenpflichtig ist, aber nur eine beschränkte Erfolgsquote in Aussicht stellen kann. Einen solchen Service bietet die Post.

Ein nationaler Adressdienst (NAD) für Behörden und Dritte erlaubt es diesen, Adressen von Personen, die in der Schweiz gemeldet sind, schweizweit suchen und abgleichen zu können.