Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 48 Seiten
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Schweiz ziehen, handelt es sich bei rund 25 000 Personen pro Jahr um eine Rückwanderung.6 In solchen Fällen hat bereits früher ein Behördenkontakt bestanden, wobei es bei einem Teil dieser Personen zu Wiederaufnahmen früherer Verwaltungsverfahren kommen kann.
Für Gemeinden, die heute Anlaufstelle für Wohnsitzabklärungen und Adressanfragen aller Art sind, kann eine Entlastung geschaffen werden, indem solche Anfragen durch den NAD reduziert werden. Geht man davon aus, dass eine Gemeinde von anderen Amtsstellen und Dritten im Durchschnitt Anfragen zu 10 bis 15 Prozent der Bevölkerung bekommt, werden von den Gemeinden schweizweit jährlich rund 1 Million solcher Anfragen bearbeitet.7 Die Bearbeitung erfolgt vielfach manuell. Die Geschäftsprozesse der Gemeinden dürften sich grösstenteils auf die eigene Einwohnerschaft fokussieren. Die Gemeinden führen die entsprechenden Adressdaten als hoheitliche Stelle in ihrem eigenen Einwohnerregister und dürften selber vom NAD daher eher vereinzelt Gebrauch machen.
Für Dritte schafft der NAD die Grundlage, dass Adressabfragen über einen zentralen Dienst gemacht werden können. Der Dienst ist interessant, um Datenbereinigungsprozesse zu optimieren und administrative Kosten zu sparen. Allein die Krankenkassen führen als Branche gesamthaft die Adressen der gesamten Bevölkerung (obligatorischer Bereich).
Der NAD generiert in mehreren Bereichen einen quantifizierbaren Nutzen:
• Reduktion Retouren bei schriftlicher Kontaktaufnahme (Portogebühren, administrativer
Aufwand für Verarbeitung und Neuversand, zeitlicher Aufwand);
• Reduktion Rechercheaufwand zwecks Verifizierung oder Feststellung des Wohnsitzes
bzw. der Adresse einer Person beziehungsweise mehrerer Personen (administrativer Aufwand, zeitlicher Aufwand);
• Reduktion Abklärungsaufwand Einwohnerdienste (Anfragen im Bereich Amtshilfe ohne
Gebühr);
• Reduktion Abschreibungen (Rechnungsstellung nicht auffindbare Personen).
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht abschliessend bekannt, wie viele Stellen den Dienst in Zukunft wie intensiv nutzen werden. Wie die nachfolgende Modellrechnung zeigt, ist das Nutzenpotential jedoch klar gegeben (vgl. Tabelle 1). Welche Kosteneinsparungen erzielt werden können, bemisst sich nach dem Aufwand, der heute für Adress- und Wohnsitzrecherchen in der Verwaltung und bei Dritten anfällt sowie am Umfang, in dem mögliche Nutzer des NAD Post verschicken und wie hoch dabei der Anteil der Retouren ist. Die Kosten für einen Neuversand (Porto- und Materialkosten) dürften sich auf ca. 1 Franken pro Zustellung belaufen. Als Vergleichswert für den Rechercheaufwand können die Kosten für eine Adressrecherche von kommerziellen Anbietern bei den Einwohnerdiensten und die Höhe der Gebühren für Adressauskünfte von den Gemeinden an Private herangezogen werden. Der Aufwand für eine intensivere Adressrecherche entspricht auf dieser Basis einem monetären Wert von 20 bis 30 Franken. Für die nachstehende Nutzenberechnung (Tabelle 1) wurde ein Rechercheaufwand von 10 Minuten angenommen, was bei einem Ansatz von 42 Franken pro Stunde, Kosten von 7 Franken pro Fall entspricht. Die Zeitersparnis, die mit dem schweizweiten Abfragesystem NAD gewonnen werden kann, dürfte erheblich sein. Jede Postretour mit an-
6 Die Daten können beim Bundesamt für Statistik bezogen werden: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bevölkerung > Migration und Integration > Internationale Wanderung > Ein- und Auswanderung der ständigen Wohnbevölkerung nach Staatsangehörigkeit, 2002-2017.
7 Basis für diese Schätzung sind die Nutzerzahlen zum Adressdienst der Stadt Zürich. Für die vorliegende Nutzenberechnung wurden die Zahlen erheblich nach unten korrigiert, um allfällige Differenzen zwischen Stadt und Land sowie zwischen dem Maturitätsgrad kantonaler Einwohnerdatenplattformen zu berücksichtigen.