Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 48 Seiten
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• Den Wohnsitz einer Person eruieren, um die Voraussetzungen für das Erbringen einer
staatlichen Leistung abzuklären. Ein Beispiel ist das Erteilen und der Entzug von Bewilligungen, die an den Wohnsitz geknüpft sind wie künftig der Erwerb von bestimmten chemischen Stoffen.
• Adressdaten abgleichen und die in den eigenen Systemen geführten Daten aktualisieren
und bereinigen können. Beispiele betreffen die Verbesserung der Datenqualität in verschiedenen Bundespersonenregistern und die Pflege der Adressdaten in den Systemen von Krankenkassen, Ausgleichskassen und weiterer Dritter.
• Adressen von Personen beziehen, die in einem definierten geografischen Raum ange-
meldet sind, um Vorsorgemassnahmen besser planen und im Bedarfsfall rasch umsetzen zu können. Beispiele sind Vorsorgeinformationen bei Naturgefahren oder anderen Gefährdungen.
Nicht alle Anwendungsfälle sind für alle Arten von Nutzergruppen gleich bedeutsam. Dies hängt einerseits mit der Vielfalt der Aufgaben zusammen, die der Bund und insbesondere auch die Kantone erfüllen. Dies hängt aber auch mit der jeweiligen Ausgangslage zusammen, was die Relevanz von schweizweiten Adressdaten einerseits und die heute verfügbare Datenqualität andererseits betrifft.
Bundesbehörden können in verschiedenen Geschäftsfällen Angaben zum Wohnsitz oder zur Adresse einer Person benötigen und führen aufgrund bestehender Meldepflichten Adressdaten in ihren Systemen. Die Bundesbehörden haben im Normalfall heute keine einfache Möglichkeit, Wohnsitzangaben und Adressen schweizweit abzufragen oder die Gültigkeit der eigenen Daten über einen zentralen Dienst zu überprüfen. Schnittstellen zwischen Systemen des Bundes und kantonalen Einwohnerregistern bestehen nur für einzelne Aufgabenbereiche.4 Wo der Bund im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung einen direkten Bezug zur Bevölkerung hat oder personenbezogene Informationen benötigt, betrifft dies in der Regel die ganze Schweiz. Der Bund benötigt somit potentiell Informationen von mindestens 8,4 Millionen Personen.
Kantonale Behörden haben bereits heute Möglichkeiten für die Abfrage von Wohnadressen innerhalb des eigenen Kantons. Eine schweizweite Abfrage ist analog zum Bund bei Geschäftsfällen mit einem kantonsübergreifenden Bezug relevant. Wie viele solcher Geschäftsfälle es gibt, bei wie vielen Personen weiterführende Abklärungen im Einzelnen nötig werden und wie hoch der Aufwand dafür ist, kann nicht ohne Weiteres beziffert werden. Hintergrund für den Informationsbedarf ist oft auch der Umzug einer Person; dies immer dann, wenn ein Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder wiederaufgenommen werden soll, die betroffene Person ihren Wohnsitz aber innerhalb der Schweiz verlegt oder nach einem Auslandsaufenthalt in einem anderen Kanton begründet hat. Es wird davon ausgegangen, dass pro Jahr ca. 10 Prozent der Bevölkerung den Wohnort wechselt und dass es sich davon bei ca. 25 Prozent um einen interkantonalen oder internationalen Wohnortswechsel handelt. 2017 gab es knapp 150 000 interkantonale Zu- und Wegzüge.5 In solchen Fällen können Abklärungen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens nötig werden; speziell, wenn Personen mehrfach interkantonal umziehen. Unter allen Personen, die aus dem Ausland in die
4 Ein Beispiel hierfür ist die per 2019 aufgebaute Datenlieferung von den kantonalen Personendatenplattformen an die vom Bund beauftrage Stelle für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren.
5 2015 fanden dreiviertel aller Wohnortwechsel innerhalb eines Kantons statt. Bundesamt für Statistik, Die Bevölkerung der Schweiz 2015, Neuenburg 2016, S. 18; abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kataloge und Datenbanken > Publikationen. Die Daten zur Wanderung der ständigen Wohnbevölkerung können als interaktive Tabelle (STAT-TAB) beim BFS bezogen werden: https://www.pxweb.bfs.admin.ch > 01 Bevölkerung > Wanderung der ständigen Wohnbevölkerung nach institutionellen Gliederungen, Staatsangehörigkeit (Auswahl), Geschlecht und Migrationstyp.