Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/59: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 13 Seiten

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7 Inkrafttreten und Dauer

Das Inkrafttreten der Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und der Anpassung der Mindestlöhne ist per 1. Januar 2020 vorgesehen. Der NAV Hauswirtschaft wird gemäss Art. 360a Abs. 3 OR wiederum befristet für eine Dauer von drei Jahren, d.h. bis zum 31. Dezember 2022.