Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/59: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 13 Seiten

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3.2 Zwischenfazit

Die Ergebnisse der Kontrolltätigkeit zeigen, dass die kantonalen tripartiten Kommissionen in den letzten drei Jahren wiederholte Verstösse gegen den Mindestlohn festgestellt haben. Bei 9 Prozent der überprüften Angestellten in privaten Haushalten wurden Verstösse gegen die zwingenden Mindestlöhne gemäss NAV festgestellt. Aufgrund der Bedeutung und der Entwicklung der Zuwanderung in dieser Branche besteht zudem nach wie vor ein erhebliches Risiko von erhöhtem, unerwünschten Druck auf die Löhne.

4 Grundzüge der Vorlage

4.1 Allgemeine Voraussetzungen

Nach den Vorgaben von Art. 360a OR kann ein NAV mit zwingenden Mindestlöhnen nur unter bestimmten Bedingungen erlassen werden. Insbesondere müssen innerhalb einer Branche oder eines Berufes die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten werden. Damit diese Voraussetzung erfüllt ist, ist es notwendig, dass die Unterschiede zwischen den einzelnen Löhnen klar erkennbar sind. Ein einzelner isolierter Fall genügt grundsätzlich nicht, um den Erlass eines NAV beantragen zu können. Absatz 2 des Artikels 360a OR hält zudem fest, dass die Mindestlöhne weder dem Gesamtinteresse zuwiderlaufen noch die berechtigten Interessen anderer Branchen oder Bevölkerungskreise beeinträchtigen dürfen.

NAV können nur subsidiär zu GAV erlassen werden, wenn in der betreffenden Branche kein GAV mit Mindestlöhnen vorliegt, der allgemein verbindlich erklärt werden könnte (Art. 360a Abs. 1 OR).

4.2 Gesetzliche Regelung der Verlängerung von NAV

Mit der Revision des Entsendegesetzes vom 30. September 2016 wurden die Voraussetzungen für eine befristete Verlängerung eines NAV im Gesetz festgehalten. Artikel 360a Abs. 3 OR ist seit dem 1. April 2017 in Kraft. Er regelt, dass ein bestehender NAV verlängert werden kann, wenn die zuständige tripartite Kommission wiederholte Verstösse gegen den Mindestlohn feststellt oder ihr Hinweise vorliegen, dass der Wegfall des NAV erneut zu wiederholten und missbräuchlichen Unterbietungen der orts- und branchenüblichen Löhne führen könnte. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann die zuständige Kommission der zuständigen Behörde die Verlängerung des NAV beantragen.

4.3 Verlängerung des NAV Hauswirtschaft um drei Jahre

Die in den vorausgegangenen Kapiteln präsentierten Analysen zeigen, dass in der Berufsgruppe Hauswirtschaft der Anteil an ausländischen Beschäftigten nach wie vor höher ist als im schweizerischen Durchschnitt. Auch wenn die Zuwanderung in der Hauswirtschaftsbranche gesamtschweizerisch betrachtet gering ausfällt, ist hier die Zuwanderungsquote doch überdurchschnittlich hoch. Der Anteil der ausländischen Beschäftigten ist im gesamtschweizerischen Vergleich weiterhin hoch und das Ausbildungsniveau relativ tief. Das Lohngefälle zwischen den Herkunftsländern der in der Branche tätigen ausländischen Beschäftigten (u.a. Polen, Slowakei, Ungarn) und der Schweiz ist beträchtlich. Überdies ist das Lohnniveau in der Hauswirtschaft tiefer als in der Gesamtwirtschaft, was eine erhöhte Kontrollintensität in der Branche zur Bekämpfung von Missbräuchen rechtfertigt. Seit 2010 hat die Anzahl der meldepflichtigen kurzfristigen Stellenan-