Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/59: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 13 Seiten
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Mindestlöhne bei Anpassung um 1.6 Prozent Lohnkategorie gemäss Mindestlohn Mindestlohn
Art. 5 NAV Hauswirt- Mindestlohn neu ohne Zu- 4 Wochen neu inkl. Zu-
schaft aktuell schläge Ferien 1 Feiertag schläge
Ungelernt 18.9013 19.20 1.61 0.07 20.90 Ungelernt mit 4. Jahren
Berufserfahrung oder
EBA 20.75 21.10 1.76 0.09 22.95
Gelernt mit EFZ 22.85 23.20 1.94 0.09 25.25
4.5 Formelles
Gemäss Art. 360a OR folgt die Verlängerung eines NAV mit Mindestlöhnen auf Antrag der TPK an die zuständige Behörde. Auf Ebene Bund ist die TPK Bund dafür zuständig, dem Bundesrat einen Antrag auf Verlängerung oder Änderung des NAV Hauswirtschaft zu unterbreiten. Mit dem Beschluss vom 2. Juli 2019 beantragt die TPK Bund dem Bundesrat die Verlängerung NAV Hauswirtschaft um drei Jahre. Zudem beantragt die TPK Bund, die geltenden Mindestlöhne um 1.6 Prozent zu erhöhen.
5 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
Artikel 5 Absatz 1 Höhe des Mindestlohnes
Dieser Absatz enthält die neuen Mindestlöhne im NAV Hauswirtschaft aufgrund der Anpassung an die Nominallohnentwicklung 2016-2018.
Artikel 9 Absatz 3 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Der bisherige Artikel 9 wird um einen Absatz 4 ergänzt, wonach die Geltungsdauer dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wird.
6 Finanzielle Auswirkungen
Der NAV gehört zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen durch die tripartiten Kommissionen. Durch die Verlängerung und Anpassung der Minimallöhne sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für Bund und Kantone zu erwarten.
13 Das Neuenburger Gesetz über den Mindestlohn, das seit August 2017 in Kraft ist regelt, dass der kantonale Mindestlohn für alle Personen gilt, die ihre Arbeit üblicherweise im Kanton Neuenburg ausführen. Es sagt jedoch, im Gegensatz zum Mindestlohn im Kanton Jura nichts über den Vorrang von NAV-Mindestlöhnen aus. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass diejenigen Mindestlöhne des NAV-Hauswirtschaft, die unter dem kantonalen Mindestlohn liegen für Arbeitnehmende, die unter den territorialen Anwendungsbereich des kantonalen Mindestlohngesetzes fallen, nicht gelten, sondern der höhere kantonale Mindestlohn. Der Entscheid in einem konkreten Fall einer Kollision des NAV mit dem kantonalen Gesetz bleibt den Gerichten vorbehalten.