Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/65: Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) · 41 Seiten
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Organe zu Transplantationszwecken in der Schweiz»11 vorgelegt. Die Widerspruchslösung wurde in diesem Bericht aufgrund der ethischen und finanziellen Implikationen abgelehnt. Ebenso erwies sich dem Bericht zufolge die wissenschaftliche Evidenz der positiven Wirkung der Widerspruchslösung auf die Spenderate als nicht ausreichend.
Das Parlament hat die Widerspruchslösung im Rahmen der Teilrevision des Transplantationsgesetzes vom 19. Juni 201512 auf einen Antrag von Nationalrat Felix Gutzwiller hin diskutiert und nach eingehender Beratung abgelehnt (SR 24:18; NR 108:67 bei 4 Enthaltungen).
2.6 Neue Erkenntnisse zum Einfluss des Willensäusserungsmodells auf die Spenderate
Eine vom BAG im Herbst 2017 in Auftrag gegebene Literaturanalyse13 zum Einfluss des Willensäusserungsmodells auf die Spenderate gelangt zu folgenden Ergebnissen:
– In Ländern mit Widerspruchslösung ist die Organspenderate durchschnittlich höher als in Ländern mit Zustimmungslösung (siehe Abb. 2 und 3). Die Schweiz weist im Vergleich mit den untersuchten Ländern die zweittiefste Spenderate auf und stellte damit zusammen mit den anderen Staaten mit einer Zustimmungslösung (Deutschland und Vereinigtes Königreich ohne Wales) im Jahr 2017 das Schlusslicht dar.
– In den meisten Ländern hat sich die Zahl der Organspenden nach einem Wechsel zur Widerspruchslösung erhöht. Ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Willensäusserungsmodell und der Spenderate kann jedoch nicht eindeutig nachgewiesen werden.
– Die Widerspruchslösung scheint ein Faktor unter mehreren darzustellen, welcher zu einer Erhöhung der Spenderate beitragen kann. Ebenso wichtig für die Spenderate sind organisatorische Faktoren wie der Prozess der Spenderidentifizierung und insbesondere der professionelle Umgang mit den Angehörigen.
In einer zweiten Untersuchung14 wurde analysiert, wie das Willensäusserungsmodell in verschiedenen europäischen Ländern15 umgesetzt wird. Dabei wurde folgendes Fazit gezogen:
11 Bericht in Erfüllung der Postulate Gutzwiller (10.3703), Amherd (10.3701) und Favre (10.3711), abrufbar unter: www.bag.admin.ch/transplantation-de > Willensäusserung zur Spende von Organen, Geweben und Zellen > Organspende: Zustimmungslösung oder Widerspruchslösung?
12 AS 2016 1163, 2017 5629
13 Christen, Markus / Baumann, Holger / Spitale, Giovanni (2018): Der Einfluss von Zustimmungsmodellen, Spenderegistern und Angehörigenentscheid auf die Organspende: Eine Beurteilung der aktuellen Literatur, abrufbar unter: www.bag.admin.ch/transplantation-de > Willensäusserung zur Spende von Organen, Geweben und Zellen > Organspende: Zustimmungslösung oder Widerspruchslösung?
14 Gerber M et al. (2019): Ländervergleich Willensäusserungsmodelle Organspende, S. 96, siehe Fussnote 11.