Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/7: Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands» und Eingabe der Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich · 64 Seiten
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5.1.2 Eingabe von Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erwei-
terten Statistik zu den Rückkehrentscheiden
Es werden Kosten von rund 1,6 Mio. Franken für das Umsetzungsprojekt «Einschreibung der Landesverweise im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik über die Rückkehrentscheide» erwartet. Diese Kosten sind im Voranschlag 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019–2021 des SEM eingestellt.
Bezeichnung Total 2018 2019 2020 2021
Einmalige Projektaufwendun-1,6 0,1 1,1 0,4 – gen
Finanzwirksame Aufwände 0,3 – 0,2 0,1 –
Leistungsverrechnung (ISC-0,7 – 0,6 0,1 –
EJPD)
Eigenleistungen des SEM in0,6 0,1 0,3 0,2 –
Form von personellen Ressour-
cen
Der Betriebsaufwand auf technischer Seite wird auf ca. 0,05 Mio. Franken pro Jahr geschätzt. Dieser kann mit den eingestellten Mitteln aufgefangen werden. Diese Gesetzesanpassung hat keine personellen Auswirkungen.
Die Anpassungen des StReG haben keine finanziellen Auswirkungen. Sie dienen lediglich dazu, dass die Bundesbehörden ihre gegenseitigen Meldepflichten erfüllen können.
5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
5.2.1 Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung der Notenaus-
tausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Reformpakets zum Schengener Informationssystem SIS
Die ausschreibenden Schweizer Behörden erhalten dank der Beschleunigung der Zusammenarbeit der SIRENE-Büros zur Bearbeitung von Treffern schneller die gewünschten Informationen und können die zu treffenden Massnahmen schneller einleiten. Die zwingende Ausschreibung von Personen im Zusammenhang mit Terrorismus kann zu einem von den Fallzahlen abhängigen Mehraufwand führen, ermöglicht aber im Anschluss eine lückenlosere Fahndung im Schengen-Raum nach Personen, die unter Terrorverdacht stehen. Auch zu einem von Fallzahlen abhängigen Mehraufwand können die neuen durch die zuständigen Behörden angeordneten Ausschreibungen von gefährdeten Erwachsenen und Kindern führen. Diesem Mehraufwand steht ein verbesserter Schutz vor Entführungen von Minderjährigen und von potenziellen Opfern von geschlechtsspezifischer Gewalt, wie zum Beispiel Zwangsheirat oder Menschenhandel, gegenüber. Als vorteilhaft erweist sich zudem die neue Ausschreibungsmöglichkeit einer unbekannten Täterschaft im Bereich von schweren oder terroristischen Straftaten mittels am Tatort gefundener daktyloskopischer Daten, was zum erfolgreichen Abschluss ansonsten schwer zu lösender Fälle beitragen kann.
Im Zuge der Umsetzung des SIS II Reformpakets sind aller Voraussicht nach Anpassungen der kantonalen Polizei-Informationssysteme notwendig. Dies ist beispielsweise für die Umsetzung der zusätzlichen Sachfahndungskategorien der Fall: Hier müssen in den kantonalen Systemen allenfalls Zusatzinformationen erfasst werden können, die dann über die bestehenden Schnittstellen in das nationale Fahndungssystem RIPOL für die Ausschreibung im SIS II übermittelt werden.
Die Höhe der Kosten kann nach dem heutigen Wissensstand noch nicht abgeschätzt werden, da die technischen Angaben für die Umsetzung von Seiten EU noch nicht bekannt sind.
Zudem wird es im Rückkehrbereich für die Kantone und die Gemeinden einfacher sein, Personen zu identifizieren, für die eine Wegweisungsverfügung erlassen wurde oder die im Rahmen von