Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/7: Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands» und Eingabe der Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich · 64 Seiten
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Kosten für das SEM
Im Bereich Rückkehr und Grenze werden für das SEM Kosten von rund 3,1 Mio. Franken für das Umsetzungsprojekt «SIS-Wegweisungen» erwartet. Dieser Aufwand ist im Voranschlag 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019–2021 (IAFP) des SEM eingestellt. Er verteilt sich wie folgt auf die Jahre 2018–2020, mit einer allfälligen Verschiebung in das Jahr 2021:
Bezeichnung Total 2018 2019 2020 2021
Einmalige Projektaufwendun-3,1 0,4 1,7 1,0 – gen
Finanzwirksame Aufwände 0,8 0,2 0,3 0,3 –
Leistungsverrechnung (ISC-1,4 0,0 1,0 0,4 –
EJPD)
Eigenleistungen des SEM in0,9 0,2 0,4 0,3 –
Form von personellen Ressour-
cen
Der Betriebsaufwand auf technischer Seite wird auf 0,1 Mio. Franken pro Jahr geschätzt.
Dieser ist im Voranschlag mit IAFP eingestellt.
Es kann heute noch nicht abschliessend gesagt werden, ob die Umsetzung der Verordnungen im Bereich Rückkehr und Grenze personelle Auswirkungen auf das SEM haben wird. Der allfällige personelle Bedarf beim SEM und dessen Finanzierung werden anlässlich der Erarbeitung der Botschaft detailliert erhoben und geprüft.
Kosten für die EZV
Die Umsetzung und Anwendung dieser Weiterentwicklung hat auch Auswirkungen auf die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV). Die technischen Anpassungen der Systeme des SEM und von fedpol erfordern eine Anpassung der Schnittstellen zur Grenzkontrollsoftware der EZV. Die Umsetzung der neuen EU-Verordnungen führt des Weiteren zu gewissen Anpassungen der operativen Prozesse und erfordert entsprechende Schulungsmassnahmen. Insbesondere die Verpflichtung, dem ausschreibenden Schengen-Staat die Ausreise des zur Rückkehr ausgeschriebenen Drittstaatsangehörigen zu bestätigen, wird für die EZV im Rahmen der Grenzkontrolle einen Zusatzaufwand generieren.
Einen Zusatzaufwand generieren wird zudem die Nachbiometrisierung von Einreiseverboten, die das fedpol zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit ausspricht (siehe Kommentar zu Art. 68a Abs. 5 E-AIG). Mit der jetzigen Infrastruktur der EZV ist eine solche nicht in jedem Fall möglich. Der Aufbau zusätzlicher Infrastrukturen ist aber im Hinblick auf die wenigen Fälle nicht sinnvoll. Es ist somit in Absprache zwischen dem fedpol und der EZV in jedem Einzelfall zu prüfen, ob sich der Aufwand der Nachbiometrisierung lohnt oder ob eine andere Massnahme zielführender ist. Wie hoch der Aufwand für die EZV bei der Umsetzung der mit der Umsetzung der Verordnungen einhergehenden Bestimmungen insgesamt sein wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffern.
Dies hängt massgeblich auch davon ab, ob und inwieweit die Rückkehrmeldungen automatisiert erfolgen können. Die EZV geht heute davon aus, dass sie den Mehraufwand mit den eigenen Mitteln kompensieren kann.