Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/70: Verordnung über die Auskunft zu Massnahmen des Erwachsenenschutzes · 11 Seiten
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Erläuternder Bericht zur «Verordnung über die Auskunft zu Massnahmen des Erwachsenenschutzes»
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.243121 / 232.1/2018/00001
3.1.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Mit der Verordnung sollen den Kantonen keine zusätzlichen Aufgaben übertragen werden. Die Erteilung von Auskünften über das Vorliegen einer Massnahme des Erwachsenenschutzes und deren Wirkung ist im Gegenteil eine Aufgabe, welche die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden der Kantone heute schon wahrnehmen. Die Verordnung will lediglich sicherstellen, dass diese Auskünfte in Zukunft durch die zuständigen kantonalen Behörden einfach sowie schweizweit einheitlich erteilt und dabei auch zeitliche Vorgaben eingehalten werden. Daher wird die vorgeschlagene Verordnung voraussichtlich keine zusätzlichen finanziellen oder personellen Auswirkungen haben.
3.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die einheitlichen Vorgaben zur Auskunftserteilung über das Vorliegen und die Wirkungen von Massnahmen des Erwachsenenschutzes sowie von wirksamen Vorsorgeaufträgen wird es Unternehmen erleichtern, die notwendigen Informationen über die Handlungsfähigkeit einer potenziellen Vertragspartei zu erhalten, falls im Einzelfall Zweifel daran bestehen sollten. Damit wird dem Bedürfnis der Wirtschaft nach mehr Sicherheit im Geschäftsverkehr durch eine einfache, rasche und einheitliche Auskunftserteilung entsprochen.
4 Rechtsgrundlage
Die neue Verordnung stützt sich auf eine Delegation an den Bundesrat zum Erlass von vollziehendem Verordnungsrecht, die im revidierten Artikel 451 Absatz 2 ZGB14 enthalten ist.
14 BBl 2016 8894