Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten

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Die folgenden drei Beispiele veranschaulichen die Funktionsweise des MID und die Bedeutung der verschiedenen Verknüpfungen.

Die Resultate der manuellen Verifizierung werden in der Identitätsbestätigungsdatei gespeichert.

Identitätsbestätigungsdatei (Art. 34)

Im MID werden ausschliesslich Identitätsbestätigungsdateien gespeichert. Nebst der Art der Verknüpfung (Art. 30-33) wird darin auch angegeben, in welchen EU-Informationssystemen die verknüpften Dateien gespeichert sind. Jede Identitätsbestätigungsdatei enthält eine einmalige Kennnummer, die das Abrufen der verknüpften Daten aus den entsprechenden EU-Informationssystemen ermöglicht. Auch die für die manuelle Verifizierung zuständige Behörde sowie das Datum, an dem die Verknüpfung erstellt oder aktualisiert wurde, werden gespeichert.

Datenspeicherung im Detektor für Mehrfachidentitäten (Art. 35)

Die Identitätsbestätigungsdateien und die darin enthaltenen Daten, einschliesslich der Verknüpfungen, werden nur solange im MID gespeichert, wie die verknüpften Daten in zwei oder mehreren der zugrundeliegenden EU-Informationssystemen vorhanden sind. Anschliessend werden sie automatisch gelöscht.