Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten

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Absatz 2 definiert eine Ausnahme von dieser generellen Regelung. Wenn eine Verknüpfung mit einer SIS-Ausschreibung gemäss Artikel 26, 32, 34 oder 3617 der Verordnung (EU) 2018/186218 geprüft werden muss, ist das SIRENE-Büro des Schengen-Staates, der die Ausschreibung eingegeben hat, für die manuelle Verifizierung zuständig. Der MID verweist in der Identitätsbestätigungsdatei auf die jeweils zuständige Behörde.

Die Prüfung soll unverzüglich erfolgen. Sobald sie abgeschlossen ist, aktualisiert die zuständige Behörde die Verknüpfung gemäss Artikel 31, 32 und 32 auf grün, rot oder weiss. Die Verknüpfung gilt sodann als verifiziert. Absatz 4 der Verordnung «IOP Grenzen» enthält zusätzliche Bestimmungen für die Prüfung, welche aufgrund einer Anlegung oder Aktualisierung eines Dossiers im EES nötig wird. So muss die Verifizierung im Beisein der betroffenen Person eingeleitet werden, welche die Möglichkeit erhält, sich zu den Umständen zu äussern. Erfolgt die manuelle Verifizierung an der Schengen-Aussengrenze, hat der ganze Prozess möglichst innerhalb von 12 Stunden zu erfolgen.

Werden mehrere Verknüpfungen erstellt, so sind diese einzeln zu prüfen. Die zuständigen Behörden sollen bei der Beurteilung, ob eine neue Verknüpfung erstellt werden muss, jeweils berücksichtigen, ob Daten, die zu einer Übereinstimmung geführt haben, bereits verknüpft sind.

Gelbe Verknüpfung (Art. 30)

Gelb sind jene Verknüpfungen, bei denen die Prüfung auf Mehrfachidentitäten Unklarheiten ergeben hat, die noch nicht manuell überprüft worden sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die verknüpften Daten dieselben Identitätsdaten aber unterschiedliche biometrische Daten enthalten, oder wenn die Identitätsdaten unterschiedlich sind, die biometrischen Daten aber übereinstimmen, was zum Beispiel bei einer Heirat mit Namenswechsel vorstellbar ist. Bei einer gelben Verknüpfung wird in jedem Fall eine manuelle Verifizierung gemäss Artikel 29 durch die jeweils zuständigen Behörden nötig.

Grüne Verknüpfung (Art. 31)

Eine grüne Verknüpfung wird immer erst nach erfolgter manueller Verifizierung erstellt. Sie zeigt an, dass die Identitätsdaten der verknüpften Daten nicht zu derselben

17 Dabei handelt es sich um folgende Ausschreibungskategorien: Ausschreibung zwecks Verhaftung zum Zweck der Auslieferung (Art. 26); Vermisste Personen (Art. 32); Aufenthaltsnachforschung (Art. 34); verdeckte Registrierung, Ermittlungsanfrage oder gezielte Kontrollen (Art. 36). Mit Ausnahme von Einreiseverboten und Rückkehrentscheiden ist das SIRENE Büro also für alle Personenfahndungen zuständig.

18 Verordnung (EU). 2018/1862 des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission, ABI. L 312 vom 7.12.2018, S. 56.