Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten

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Daten im EES, VIS, ETIAS, ECRIS-TCN, SIS und zu einem späteren Zeitpunkt Eurodac erfassen oder aktualisieren. Sie sind in den jeweiligen Rechtsgrundlagen der Informationssysteme definiert. Andererseits erhalten die Behörden der Schengen-Staaten und Stellen der EU Zugriff auf rote Verknüpfungen, wenn sie auf mindestens eines der betroffenen EU-Informationssysteme Zugriff haben, sowie auf weisse oder grüne Verknüpfungen, wenn sie auf beide EU-Informationssysteme Zugriff haben, zwischen deren Daten eine Verknüpfung besteht.

Prüfung auf Mehrfachidentitäten (Art. 27)

Artikel 27 beschreibt, wie die Prüfung auf Mehrfachidentitäten ablaufen wird. Eine solche Prüfung wird bei jeder Erfassung oder Aktualisierung von Daten in einem der EU-Informationssysteme ausgelöst. Dazu werden jeweils die neuen Daten mit jenen, die bereits im CIR und im SIS vorhandenen sind, verglichen. Dabei dient der sBMS zum Abgleich der biometrischen Daten, respektive das ESP zum Abgleich der Identitätsdaten und der Daten zu Reisedokumenten. Eine Prüfung auf Mehrfachidentitäten erfolgt nur, um Daten zwischen den verschiedenen EU-Informationssystemen abzugleichen. Eine derartige Prüfung innerhalb desselben Systems ist ausgeschlossen.

Ergebnisse der Prüfung auf Mehrfachidentitäten (Art. 28)

Die möglichen Ergebnisse einer Prüfung auf Mehrfachidentitäten und die darauffolgenden Verfahren sind in Artikel 28 beschrieben. Ergibt die Prüfung auf Mehrfachidentitäten keine Überstimmung mit Daten anderer EU-Informationssysteme, dann erfolgt die Erfassung von Daten wie in den einschlägigen Rechtsgrundlagen vorgesehen. Ergibt die Überprüfung eine oder mehrere Übereinstimmungen, werden Verknüpfungen zwischen den für die Abfrage verwendeten neuen oder aktualisierten Daten und den bereits in einem anderen EU-Informationssystem vorhandenen Daten erstellt. Falls es mehrere Übereinstimmungen gibt, wird eine Verknüpfung zwischen allen Daten, die zur Übereinstimmung geführt haben, erstellt. Sind die Daten bereits verknüpft, so wird die bestehende Verknüpfung auf die neuen Daten ausgeweitet.

Sind die Identitätsdaten der verknüpften Dateien gleich oder ähnlich, wird automatisch eine weisse Verknüpfung erstellt. Können die Identitätsdaten hingegen nicht als ähnlich angesehen werden, wird automatisch eine gelbe Verknüpfung erstellt und eine manuelle Verifizierung durch die zuständigen Behörden wird nötig. Die Kriterien, wann Identitätsdaten als gleich oder ähnlich angesehen werden, werden von der EU-Kommission definiert und in einem delegierten Rechtsakt festgehalten. Alle Verknüpfungen werden in der Identitätsbestätigungsdatei nach Artikel 34 gespeichert.

Manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten und zuständige Behörden (Art. 29)

Wird bei der Prüfung auf Mehrfachidentitäten durch den MID eine gelbe Verknüpfung erstellt, so müssen die verschiedenen Identitäten manuell überprüft werden. Zuständig für diese Verifizierung ist diejenige Behörde, die Daten in einem der EU-Informationssysteme erfasst oder aktualisiert.