Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten

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Person gehören. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die verknüpften Daten unterschiedliche biometrische Daten, aber dieselben Identitätsdaten enthalten, weil zwei Personen zufällig gleich heissen und dasselbe Geburtsdatum haben.

Wenn einer Behörde eines Schengen-Staates Hinweise vorliegen, dass eine grüne Verknüpfung unrichtig erfasst wurde, nicht aktuell ist oder Daten in Umgehung der EU-Interoperabilitätsverordnungen bearbeitet wurden, muss sie die betreffenden Daten überprüfen und die Verknüpfung, falls nötig, berichtigen oder löschen. Die ursprünglich für die manuelle Verifizierung der verschiedenen Identitäten zuständige Behörde muss unverzüglich informiert werden.

Rote Verknüpfung (Art. 32)

Eine rote Verknüpfung wird immer erst nach erfolgter manueller Verifizierung erstellt. Sie zeigt an, dass unrechtmässige Mehrfachidentitäten oder Identitätsbetrug vorliegt. Unterschiedliche Konstellationen führen zu einer roten Verknüpfung:

 Eine Person verwendet mehrere unterschiedliche Identitäten: In diesem Fall sind

dieselben biometrischen Daten, resp. dieselben Daten aus Reisedokumenten mit unterschiedlichen Identitätsdaten in verschiedenen EU-Informationssystemen verzeichnet, sie beziehen sich jedoch auf ein und dieselbe Person.

 Eine Person verwendet das Reisedokument einer anderen: Die verknüpften Da-

ten enthalten in diesem Fall unterschiedliche biometrische Daten, aber dieselben Reisedokumentdaten, sie beziehen sich also auf zwei verschiedene Personen.

 Eine Person gibt sich als jemand anderen aus: In diesem Fall sind unterschiedli-

che biometrische Daten mit denselben Identitätsdaten in verschiedenen EU-Informationssystemen verzeichnet. Die verknüpften Daten beziehen sich also auf zwei verschiedene Personen.

Eine rote Verknüpfung alleine hat für die betroffene Person keine Konsequenzen. Allfällige Massnahmen sind nur gestützt auf Unionsrecht oder das nationale Recht möglich. Wird eine rote Verknüpfung zwischen Daten im EES, ETIAS, VIS, Eurodac oder ECRIS-TCN erstellt, wird die entsprechende individuelle Datei im CIR aktualisiert.

Sobald eine rote Verknüpfung erstellt wird, informiert die für die manuelle Verifizierung zuständige Behörde die betroffene Person mittels Standardformular, dass illegale Mehrfachidentitäten vorliegen und teilt ihr mit, wie und wo sie Informationen zu den Daten erhält (dafür wird ihr die einmalige Kennnummer und die Adresse des Webportals (siehe Ziff. 3.2) mitgeteilt). Die Behörde kann darauf verzichten, die Person zu informieren, wenn dies zur Wahrung der Bestimmungen für die Handhabung von Ausschreibungen im SIS, zum Schutze der Sicherheit und öffentlichen Ordnung, zur Verhinderung von Kriminalität oder um sicher zu stellen, dass keine nationalen Ermittlungen beeinträchtigt werden, nötig ist (Abs. 4 und 5). Jedes Mal, wenn eine rote Verknüpfung erstellt wird, werden die Behörden, welche für die verknüpften Daten zuständig sind, automatisch vom MID informiert.

Wenn einer Behörde eines Schengen-Staates Hinweise vorliegen, dass eine rote Verknüpfung falsch erfasst wurde oder Daten in Umgehung der EU-Interoperabilitätsverordnungen bearbeitet wurden, muss sie in den meisten Fällen die