Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten
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das Europäische Suchportal (European Search Portal, nachfolgend „ESP“), das
es den zuständigen Behörden erlaubt, mittels einer Abfrage gleichzeitig mehrere EU-Informationssysteme zu konsultieren;
der gemeinsame Dienst für den Abgleich biometrischer Daten (shared Biomet-
ric Matching Service, nachfolgend „sBMS“), der die systemübergreifende Abfrage mehrerer EU-Informationssysteme mittels biometrischer Daten möglich macht;
der gemeinsame Speicher für Identitätsdaten (Common Identity Repository,
nachfolgend „CIR“), der die Identitätsdaten (bspw. Name und Geburtsdatum), die Daten zu Reisedokumenten und die biometrischen Daten von Drittstaatenangehörigen enthält und deren Identifizierung erleichtert; und
der Detektor für Mehrfachidentitäten (Multiple Identity Detector, nachfolgend
„MID“) der Zusammenhänge zwischen neuen und bestehenden Daten in verschiedenen EU-Informationssystemen aufdeckt und so zur Bekämpfung von Identitätsbetrug beiträgt.
Betroffen von den EU-Interoperabilitätsverordnungen sind die folgenden EU-Informationssysteme und Datenbanken:
das Schengener Informationssystem (SIS), welches Informationen zu gesuchten
oder vermissten Personen sowie gesuchten Fahrzeugen und Sachen enthält und in welchem Einreiseverbote und künftig auch Rückkehrentscheide ausgeschrieben werden;
das Visa-Informationssystem (VIS), welches die Informationen zu den Schen-
gen-Visa enthält;
Eurodac, die zentrale Datenbank für Fingerabdrücke von Asylsuchenden und
Personen, die bei der illegalen Einreise aufgegriffen werden;
das Europäische Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige
(ECRIS-TCN), ein elektronisches System für Strafregisterauskünfte zwischen den EU-Staaten;
das Einreise-/Ausreisesystem (EES), in welchem künftig die Angaben zu Ein-
und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen sowie die Einreiseverweigerungen erfasst werden;
das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), durch
welches visumsbefreite Drittstaatsangehörige in Zukunft eine Reisegenehmigung beantragen müssen, bevor sie in den Schengen-Raum einreisen;
die Europol-Daten; und
die Interpol Datenbanken für gestohlene und verlorene Reisedokumente (Stolen
and Lost Travel Documents, nachfolgend „SLTD“) und jene zur Erfassung von Ausschreibungen zugeordneten Reisedokumenten (Travel Documents Associated with Notices, nachfolgend „TDAWN“).
Die Schweiz beteiligt sich an den Informationssystemen SIS, VIS, Eurodac, EES und ETIAS, welche alle Teil des Schengen-Besitzstandes sind. Die EES-Verordnung und die ETIAS-Verordnung wurden der Schweiz 2018 als Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes notifiziert. Bis November 2020 hat die Schweiz auch die