Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak 0,5 GWh). Sie halten die SLP für unnötig, ineffizient und komplex in der Umsetzung. Es wird argumentiert, dass die Anwendung von SLP zu einem Vertrauensverlust der Kunden in das System führen würde. Darüber hinaus ist für sieben von ihnen die einjährige Übergangsfrist nach der Inkraftsetzung des GasVG «illusorisch» bzw. zu kurz.

45 Akteure, hauptsächlich Konsumentinnen und Konsumenten, Grosshandel, Grossindustrie, die wenigen Kantone, die sich hierzu geäussert haben, BKW, Alpiq, Energie360 Grad, EWZ, die ElCom, die WEKO und die SP haben sich nicht direkt für oder gegen SLP ausgesprochen, sondern lediglich zur Frist für die Anwendung einer Methode für zugelassene Kundinnen und Kunden im Rahmen der Frage 2iii). 32 der 45 beantragten die sofortige Möglichkeit des freien Marktzugangs (mit dem Inkrafttreten des GasVG), 13 stimmten einer Frist von einem Jahr zu. Sie argumentieren, dass Standardlastprofile bereits vorliegen würden und sofort eingesetzt werden könnten. Es brauche hierfür keine Übergangsfrist.

2.6.2 Bilanzierung

Gemäss der Vernehmlassungsvorlage wurde eine Tagesbilanzierung vorgeschlagen: Am Ende eines jeden Gastages berechnet das MGV die Salden der Bilanzgruppen (ohne Toleranz) und setzt sie auf Null zurück. Ein Gastag hat 24 Stunden von 6:00 bis 6:00 Uhr (MEZ). Die zu bezahlende Ausgleichsenergie ergibt sich aus der Differenz zwischen den vom Bilanzgruppenverantwortlichen gemeldeten (geplanten) Gasmengen für Ein- und Ausspeisung einerseits und den seiner Bilanzgruppe tatsächlich zurechenbaren Mengen andererseits. Die Ansicht der Teilnehmenden der Vernehmlassung zur Tagesbilanzierung wurde auch mit der Frage 7 (Anhang 2) des Fragebogens abgefragt.

Tabelle 6: Auswertung Vernehmlassung zum Thema Tagesbilanzierung4 Ja Nein VNB, Gas-NB, VSG, SVGW, Swissgas 218

VNB, VSE, Swissgrid, Swisspower 434

Kantone, EnDK 40

Städte und Gemeinde, Schw. Städteverband 210

Behörde und Kommissionen 40

Politische Parteien 11

Grosse Industrie, IG Erdgas, IG Detailhandel, Scienceindustries 192

Verbände, IGEB, GGS, Verband Fernwärme, Swissmem, Economiesuisse 133

Total 4968

Die Gasbranche (VSG, Swisspower, viele Versorger) möchte, dass die Bilanzierung auf der Basis des Subsidiaritätsprinzips und ohne gesetzliche Festlegungen weitergeführt wird. Die Transportnetzbetreiber und Swissgas sind besorgt über den Mangel an einschlägigen Vorgaben. Die genaue Funktion des MGV sei noch unklar. Es wird befürchtet, dass die vorgeschlagene Struktur den Verwaltungsaufwand erhöht, nach dem Vorbild des französischen MGV, welcher 154 Mitarbeiter beschäftige und die Verwaltung des Gasmarktes unnötig erschwere. Falls eine sektorspezifische Regulierung durch die Branche nach dem Subsidiaritätsprinzip nicht möglich sei, sei die Regulierung auf Verordnungsebene festzuhalten. Die Netzbetreiber sind gegen die Einführung einer Tagesbilanzierung, die dem Verursacherprinzip widersprechen

4 Die Darstellung umfasst neben der Auswertung des Fragebogens diejenige zur Haltung der Teilnehmenden gemäss schriftlicher Stellungnahme.