Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak zentrale Plattform für Strom und Gas aufgebaut werden. Die Interoperabilität zwischen den verscheidenden im Einsatz befindlichen Systeme sei zu gewährleisten und der Zugang zu Daten sei wichtig und müsse für Berechtigte einfach ermöglicht werden. Sie fordern jedoch eine zurückhaltende Regulierung und wenig weitreichenden Kompetenzerteilung an den Bundesrat; es solle keine zu einschränkende Regulierung bestehender Branchenlösungen oder Verhinderung neuer Innovationen geben.

Eine wesentlich geringere aber nicht unbedeutende Anzahl (42) von Teilnehmende der Vernehmlassung, welche die entsprechende Frage im Fragenbogen beantwortet oder Stellungnahmen verfasst haben, lehnen den einen nationalen Datahub ab.

Ablehnung erfährt der Datahub in erster Linie durch VSG, SVGW und DSV sowie entsprechend durch diese Verbände repräsentierte Entitäten wie SIG, Technische Betriebe Weinfelden, SW Energie Lenzburg, AGE SA Chiasso, StWZ Zofingen, ES Biel, SeelandGas, Gemeindebetrieb Murten, Metanord AG, Techn. Betriebe Flawil, Energie de Jura, Regionalwerke Baden, Monte Corasso/Metanord, Régiogaz,

EBS, Gemeindebetriebe Muri. Sie statuieren, dass man eine allfällige Lösung im Strombereich zunächst abwarten sollte. Erst wenn eine Lösung im Strombereich gesetzt und etabliert sei, könne man diese für den Gasbereich, der ein wesentlich kleinerer Markt sei, prüfen und bewerten. Grundsätzlich sei eine Lösung für den Daten- und Informationsaustausch wie ein Datahub durch die Gaswirtschaft, also subsidiär, anzustreben. Eine zentrale Lösung könnte viel Regulierung mit sich bringen. Zudem wird eine Gefahr für Datensicherheit und Datenschutz vermutet, wenn eine zentrale Plattform geschaffen wird. Plattformen sollten sich nur im freien Markt entwickeln (DSV). Bei einer Marktzugangsschwelle von 1 GWh sei ein Datahub eher zu hinterfragen, da der Bedarf beim Datenaustausch aufgrund der sehr wenigen am Markt teilnehmenden Kunden gering sei. Zudem führe der SVGW Gespräche mit Akteuren aus dem Strombereich, für eine dezentrale und branchenübergreifende Branchenlösung.

Von den Kantonen, Städten und Gemeinden lehnen der Kanton GE, die Stadt Lausanne und die Stadt Wädenswil den Datahub ab. Die Digitalisierung werde zweifellos zunehmen und Daten seien zwar enorm wichtig für die Zukunft, jedoch erscheine ein Datahub im Gas hinsichtlich der Kosten nicht gerechtfertigt in Anbetracht einer geforderten Marktzugangsschwelle von 1 GWh und den wenigen betroffenen Kundinnen und Kunden. Eine subsidiäre Lösung würde sich für diese wenigen Kundinnen und Kunden über die Zeit entwickeln.

2.6.4 Speicher

Die Vernehmlassungsvorlage betraf in erster Linie bestehende Kugel- oder Röhrenspeicher – diese waren denn auch hauptsächlich Gegenstand der Rückmeldungen. Die Vernehmlassungsvorlage sah vor, dass bestehende Speicheranlagen des Transportnetzes in erster Linie genutzt werden sollen, um Flexibilität für den Ausgleich zu schaffen. Der MGV hat deshalb ein vorrangiges Zugriffsrecht. Die Akteure der regulierten Versorgung sollen die Speicher (in der Regel aus dem jeweiligen Verteilungsnetz) ebenfalls nutzen können. Darüber hinaus sollen bestehende Speicheranlagen von den Netzbetreibern für den Druckausgleich und das Engpassmanagement genutzt werden. Sie dürfen jedoch nicht dazu verwendet werden, die Gasversorgung von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf dem freien Markt zu strukturieren. Die Kosten der Speicher sollen, sofern nicht anderwertig entschädigt, durch das Netzentgelt gedeckt werden. Hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse solle sich gemäss Vorlage nichts ändern. Alle neuen unterirdischen oder Flüssiggasspeicher wären diesen Bestimmungen nicht unterlegen, da ihre Nutzung auf einer vertraglichen Grundlage beruhen soll. Die Haltung der Teilnehmenden der Vernehmlassung zu dieser Frage wurde im Fragebogen mit der Frage 8 (Anhang 2) abgefragt.