Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak
Tabelle 8: Auswertung Vernehmlassung zum Thema Einsatz der Kugel- und Röhrenspeicher ausschliesslich für Netzbetrieb, Bilanzierung, regulierte Versorgung6 Ja Nein VNB, Gas-NB, VSG, SVGW, Swissgas 016
VNB, VSE, Swissgrid, Swisspower 329
Kantone, EnDK 43
Städte und Gemeinde, Schw. Städteverband 29
Behörde und Kommissionen 21
Politische Parteien 22
Grosse Industrie, IG Erdgas, IG Detailhandel, Scienceindustries 172
Verbände, IGEB, GGS, Verband Fernwärme, Swissmem, Economiesuisse 146
Total 4468
Von der Gasbranche wird angemerkt, dass bestehende Speicheranlagen beim Betrieb des Transportnetzes nicht berücksichtigt seien, was zu einer inakzeptablen Enteignung der Transportnetzbetreiber führe. Die Zuweisung dieser Speicheranlagen zum MGV sei unangemessen und berge das Potenzial für Ineffizienz. Die Gasbranche wünscht, dass Eigentümer bestehender Speicheranlagen innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor Inkrafttreten des Gesetzes die freie Wahl haben, ob sie ihre Anlage im Markt betreiben wollen oder ob die Anlage dem Netzbetrieb zugeteilt werden soll. Dasselbe Prinzip solle auch für den Ersatz von Speichern gelten.
Um die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien zu verbessern, möchte die Branche, dass die saisonale Gasspeicherung von den gleichen Anreizen profitiert, wie die Produktion von erneuerbarem Gas (Biogas, synthetisches Gas). Sie fordert eine Befreiung vom Netzentgelt für alle Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas sowie für saisonale Speicheranlagen.
2.7 Entflechtung / MGV / Netzanschluss / Isolierte Netzgebiete / Regulator / Sunshine-Regulierung / weitere juristische Aspekte
2.7.1 Entflechtung der Netzbetreiber
Der Vorschlag aus der Vernehmlassungsvorlage, die Vorgaben zur Entflechtung der Netzbetreiber auf ein Gebot zur buchhalterischen und informatorischen Entflechtung zu beschränken, hat grossmehrheitlich Zustimmung erfahren. Im Fragebogen (Anhang 2, Frage 4 i) sprachen sich 109 Vernehmlassungsteilnehmende dafür aus, 9 lehnten den Vorschlag ab. Für eine Verschärfung der Entflechtungsvorgaben sprachen sich vor allem Endverbraucherorganisationen (IG Erdgas, IGEB und GGS) und industrielle Kreise aus (VSMR, IG Detailhandel, Ems Chemie, Stahl Gerlafingen, Flughafen Zürich, CIMO, Novelis, Alpiq), ferner auch Regionalwerke Baden, Open Energy Platform, WWF und Stiftung Pusch.
Die ElCom beantragt, dass hinsichtlich des Quersubventionierungsverbots klarer geregelt wird, wie die aus den verschiedenen, regulierten Monopolbereichen anfallenden Gewinne verwendet werden dürfen und wie nicht. Ähnliche Anliegen wurden seitens der Stadt Lausanne, IG Erdgas und IG Detailhandel geäussert.
6 Die Darstellung umfasst neben der Auswertung des Fragebogens diejenige zur Haltung der Teilnehmenden gemäss schriftlicher Stellungnahme.