Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak Der VSG, der VSE, die Regionalgesellschaften und Swissgas sowie Energie 360, Groupe E, Swisspower, Axpo, Economiesuisse, Syngenta und die FDP sowie zahlreiche Energieversorgungsunternehmen verlangen, dass der Verwaltungsrat des MGV mindestens zur Hälfte auch aus Branchenvertreterinnen und - vertretern bestehen darf.

Der VSG, die Regionalgesellschaften und Swissgas sowie Swisspower sind der Auffassung, dass der MGV zwingend in der Form einer Kapitalgesellschaft gegründet werden muss. Die Rechtsform der Genossenschaft sei auszuschliessen.

2.7.3 Netzanschluss

Die Axpo beantragt die Streichung der Regelung, wonach im Gesetz weder Netzanschlusspflichten noch die Kostentragung beim Netzanschluss geregelt wird (Art. 2 Abs. 2 E-GasVG). FRC verlangt, dass die Regelung dies nicht den Kantonen, Gemeinden oder gegebenenfalls den Regelwerken der Gasversorgungsunternehmen überlassen soll, sondern selbst eine Regelung aufstellt. Die Netzanschlussbedingungen seien aktuell unbefriedigend.

Die Stadt Zürich verlangt, dass die Regelung so formuliert wird, dass den Kantonen oder Gemeinden ausdrücklich erlaubt ist, Netzanschlusspflichten vorzusehen oder solche auszuschliessen, sodass die Gemeinwesen Vorgaben zum Angebot erneuerbarer Gase machen könnten. Der WWF und Pusch wollen, dass das GasVG den Kantonen verbietet, Netzanschlusspflichten vorzusehen. Die Stadt Lausanne beantragt, dass die Netzbetreiber dazu angehalten werden sollen, einheitliche Standards zur Abgrenzung von Netzanschlussleitung und Gasnetzen zu schaffen.

IG Erdgas, IG Detailhandel und GGS weisen darauf hin, dass viele Industriebetriebe anlässlich des Netzanschlusses deutlich mehr als nur die eigentlichen Netzanschlusskosten finanziert hätten und sie diese Ausgaben im Gegenzug über Vergünstigungen beim Netzentgelt amortisieren könnten. Es sei daher mittels einer entsprechenden Regelung zu verhindern, dass diese Investitionen abgeschrieben werden müssen.

Die Stadt Zürich verlangt analog zum StromVG nach einer Regelung für eine kantonale oder kommunale Netzgebietszuteilung. Dies sei für die Energieplanung wichtig.

2.7.4 Isolierte Netzgebiete

Der SSV begrüsst, dass der Bundesrat gemäss Vernehmlassungsvorlage viel Spielraum hat, um massgeschneiderte Lösungen für die isolierten Netzgebiete aufzustellen. AIL erwähnt, dass von diesem Spielraum womöglich auch hinsichtlich der Entflechtungsvorgaben Gebrauch gemacht werden muss, wenn es um die Erfüllung der Aufgaben geht, die dem MGV zugedacht sind. Die IG Erdgas verlangt, dass vom Grundsatz der Tagesbilanzierung nicht abgewichen werden darf. Hinsichtlich der isolierten Zone in

Kreuzlingen befürwortet die IG Erdgas eine Integration ins deutsche Marktgebiet. Ompex regt an, dass die isolierten Zonen virtuell ins Marktgebiet Schweiz integriert werden.

2.7.5 Energiekommission (EnCom)

Die ElCom unterstützt den Vorschlag, dass dereinst sowohl der Vollzug des StromVG als auch der Vollzug des GasVG samt aller Ausführungsvorschriften der gleichen Regulierungsbehörde anheimgestellt sind. Demgegenüber befürworten der SGV und VFAS die Schaffung einer gasmarktspezifischen Regulierungsbehörde.

Der VSG, der VSE, die Regionalgesellschaften und Swissgas, Energie 360 sowie die Stadt Zürich verlangen, dass die EnCom die Einhaltung der Netznutzungsbedingungen nur im Streitfall prüfen kann. Laut der Stadt Lausanne soll klargestellt werden, dass die EnCom die jährlichen Tarife nach Ablauf von jeweils