Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak Der VSG, die Regionalgesellschaften und Swissgas sowie Swisspower wünschen, dass das Gebot zur informatorischen Entflechtung mit Augenmass umgesetzt wird. Es solle auch zukünftig möglich sein, individualisierte Werbemassnahmen im Bereich der erneuerbaren Gase und der Sektorkopplung durchzuführen. Der Kanton BS fordert, es sei auf eine informatorische Entflechtung zu verzichten, sodass die Dekarbonisiserung mittels Verwendung der Daten aus dem Netz vorangetrieben werden kann (z.B. für die Planung der Stilllegung von Gasnetzen).

Hinsichtlich der buchhalterischen Entflechtung beantragt der VSE, dass sich diese ausschliesslich auf die Kostenrechnung beziehen soll. Die Vorgabe, wonach pro Gasnetz auch eine Jahresrechnung zu erarbeiten und veröffentlichen sei, habe keinen Nutzen.

2.7.2 Errichtung eines Marktgebietsverantwortlichen

Das in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Modell, nach welchem Unternehmen der Gaswirtschaft im Verbund mit Endverbraucherorganisationen einen unabhängigen Marktgebietsverantwortlichen (MGV) errichten und im Gegenzug auf eine scharfe Entflechtung der Transportnetzbetreiber verzichtet wird,

wurde mehrheitlich befürwortet. Im Fragebogen (Anhang 2, Frage 4 ii) sprachen sich 80 Vernehmlassungsteilnehmende dafür aus, 34 wünschen sich ein alternatives Modell.

Der VSG, EGO, GVM, EWL, Swissgas, Economiesuisse und Alpiq ziehen das MGV-Modell einem Modell mit einem vollständig entflochtenen Transportnetzbetreiber nach Vorbild der Swissgrid vor. Swissgas,

EGO und GVM erwähnen in diesem Zusammenhang, dass mit der bevorstehenden Entflechtung von Swissgas erste Grundlagen für die Schaffung des MGV geschaffen würden. Als Alternativen werden insbesondere ein MGV mit staatlicher Trägerschaft oder, unter anderem durch die IG Erdgas und die IG Detailhandel, die Schaffung einer nationalen Netzgesellschaft nach Vorbild der Swissgrid ins Spiel gebracht. Vereinzelt wird erwähnt, dass Swissgrid mit der Erfüllung der Aufgaben des MGV beauftragt werden könnte (z.B. Stahl Gerlafingen). Der Flughafen Zürich könnte sich eine für das Strom- und Gasnetz gemeinsame nationale Netzgesellschaft vorstellen. Ferner schlagen die IG Erdgas, die IG Detailhandel und Ökostrom Schweiz vor, dass die Aufgaben des MGV öffentlich ausgeschrieben und alle 5 Jahre neu vergeben werden. Einzelne Vernehmlassungsteilnehmende sind der Auffassung, dass mit dem vorgeschlagenen Modell von der Gasbranche viel mehr verlangt werde als ehemals von der Strombranche (so Gaznat und Unigaz). Laut der Stadt Biel mache auch das EU-Recht keine solch strengen Vorgaben. Sogaval befürchtet einen hohen administrativen Aufwand. Der Energie Club schlägt vor, dass es nicht am Bundesrat, sondern an der EnCom liegen soll, im Falle des Scheiterns einer Branchenlösung für Ersatzmassnahmen zu sorgen.

Was die Trägerschaft des MGV anbelangt, beantragen der VSG, GVM, Gaznat, Energie 360, Unigaz,

Swisspower und einige Energieversorgungsunternehmen, dass der MGV aus Effizienzgründen ohne Beteiligung der Endverbraucherorganisationen errichtet wird oder sich solche Organisationen erst nach der Errichtung beteiligen können. Der SSV, die Stadt Zürich und Energie 360 beantragen, dass sich nur rechtlich entflochtene Netzbetreiber am MGV beteiligen dürfen und dass Kantone bzw. Gemeinden in die Trägerschaft des MGV einbezogen werden. CIMO fordert, dass die den jeweiligen Kreisen zustehenden Quoten gesetzlich vorgegeben werden.

Der VSE, Axpo, Economiesuisse, Gemeindewerke Pfäffikon, Groupe E, Novelis und Regiogrid beantragen, dass die Statuten des MGV nicht vom UVEK, sondern vom Bundesrat zu genehmigen sind.

Alpiq regt an, gewisse Anreize zu setzen, um den MGV zu einer möglichst effizienten Erfüllung seiner Aufgaben anzuhalten (z.B. über ein Bonus-Malus-System). Im gleichen Sinne äusserten sich IG Erdgas, IG Detailhandel und GGS.