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Vernehmlassung 2019/78: Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) · 8 Seiten

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Art. 47 Abs. 2bis

2bisEs kann einem Organ nach Artikel 47 Absatz 1 FMG zur Erfüllung seiner Auf- gaben im Rahmen der Sicherheitskommunikation einen MNC zuteilen. Werden für diese Aufgaben mehrere Teilnetze aufgebaut, ist der MNC für diese gemeinsam zu nutzen.

Art. 47a

Aufgehoben

Art. 47d Zuteilung von Rufzeichen und Kennungen für den Hochsee- und

Rheinfunk

Auf Gesuch teilt das BAKOM ein Rufzeichen und Kennungen für die Benutzung von Funkanlagen nach Artikel 35 Absätze 1 und 2 der Verordnung vom …5 über Funkfrequenzen (VFuF) auf Hochsee- und Rheinschiffen zu.

Art. 47e Zuteilung von Rufzeichen für den Flugfunk

Auf Gesuch teilt das BAKOM ein Rufzeichen für die Benutzung von Funkanlagen nach Artikel 35 Absatz 3 VFuF6 zur Teilnahme am Flugfunk zu.

Art. 47f Zuteilung von Rufzeichen für den Amateurfunk

1Auf Gesuch teilt das BAKOM natürlichen Personen und Amateurfunkvereinen ein Rufzeichen nach Artikel 19 und Anhang 42 des Radioreglements vom 17. Novem- ber 19957 und Artikel 42 VFuF8 zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zu.

2Natürliche Personen, die beim BAKOM ein Amateurfunkrufzeichen beantragen, müssen eines der folgenden Fähigkeitszeugnisse besitzen:

a. den Fähigkeitszeugnis für den Amateurfunk;

b. den Radiotelegrafistenausweis;

c. den Radiotelefonistenausweis für den Amateurfunk; oder

d. den Einsteigerausweis für Funkamateurinnen und Funkamateure.

3Das BAKOM kann Amateurfunkvereinen auf Gesuch hin für eine befristete Dauer von bis zu einem Jahr ein Spezialrufzeichen erteilen.

Art. 53

Aufgehoben

5 SR 784.102.1

6 SR 784.102.1

7 SR 0.784.403.1

8 SR 784.102.1