Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/78: Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) · 71 Seiten

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bringt das BAKOM die Dienstleistungen als Registerbetreiberin von «.swiss» in einem globalen Kon- kurrenzumfeld auf dem Domain-Namen-Markt. Es handelt sich letztlich um gewerbliche Leistungen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, wie dies die Eidgenössische Steuerverwaltung bestätigt hat.

SWITCH als private Registerbetreiberin der Domain «.ch» muss im Übrigen auf ihren Leistungen Mehrwertsteuer erheben, und es wäre diskriminierend, wenn das BAKOM als öffentliche Registerbe- treiberin von «.swiss» dies nicht tun müsste. Daraus folgt, dass Artikel 47 in Bezug auf die Erhebung der Mehrwertsteuer nicht geändert wird, respektive die Mehrwertsteuer in den Verwaltungsgebühren für «.swiss»-Domain-Namen nicht enthalten ist.

Art. 48 Übertragung von Aufgaben der Verwaltung von Adressierungselementen

Artikel 48, der die Übertragung von Aufgaben der Verwaltung von Adressierungselementen betrifft, wird leicht angepasst: Neu wird beim Verweis auf Artikel 18 auch Absatz 3 miteingeschlossen, wäh- rend in Artikel 31 der derzeit geltenden Version der UVEK-Verordnung lediglich auf die Absätze 1 und 2 verwiesen wird.

Art. 49 Aufhebung bisherigen Rechts

Die UVEK-Verordnung wird gleichzeitig mit der GebV-FMG vom 7. Dezember 2007 aufgehoben.

Art. 50 Übergangsbestimmungen betreffend die Funkkonzessionsgebühren bei analo-

ger Verbreitung von Radioprogrammen

Diese Bestimmung entspricht Artikel 17a der derzeit geltenden GebV-FMG.

Art. 51 Übergangsbestimmungen für mittels Namenszuteilungsmandat zugeteilte Do-

main-Namen

Die Namenszuteilungsmandate wurden je nach Fall für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren erteilt. Gemäss dem neuen Artikel 51 werden für die alten Namenszuteilungsmandate bis zur Erneuerung des betreffenden Mandats die alten Gebühren in Rechnung gestellt. Allerdings muss eine Ausnahme vorgesehen für Namenszuteilungsmandate, deren Gebühren durch die Anwendung der neuen Regeln tiefer ausfallen (Grundsatz der lex mitior).

71/71 Revision der Verordnungen zum FMG – Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens