Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 51 Seiten
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vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen übertragen werden. Die Ergebnisse der Studie zeigen eine äusserst moderate Wirkung auf das Wirtschaftswachstum und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen. Das langfristige Wachstumspotenzial der Wirtschaft wird nicht beeinträchtigt. Auf dem Arbeitsmarkt dürfte das Arbeitsvolumen mittelfristig geringfügig zurückgehen. Die Simulationsrechnungen ergaben damals einen Rückgang von rund 0,1 Prozent des Arbeitsvolumens resp. von rund 3000 Vollzeitäquivalenten, wovon gut ein Drittel auf die in dieser Vorlage nicht enthaltene Senkung der Eintrittsschwelle zurückzuführen war. Andererseits stabilisieren die Ausgleichsmassnahmen das Rentenniveau, was sich längerfristig positiv auf den Konsum und damit auch positiv auf das Arbeitsvolumen auswirken und den mittelfristigen Rückgang wieder entschärfen dürfte. Es hat sich ausserdem gezeigt, dass die Gesamtwirkung der Massnahmen auf den Arbeitsmarkt letztlich nicht nur vom effektiven Einfluss der Vorlage auf die Arbeitskosten abhängt, sondern auch vom Verhältnis zwischen Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage in den verschiedenen Branchen, vom individuellen Verhalten der Betroffenen oder von der Konjunkturlage. Eine gute Konjunkturlage (generell oder branchenspezifisch) mildert die erwarteten Wirkungen, eine schlechte verstärkt sie.
Für ein Gesamtbild darf der Nutzen der neuen Regelungen nicht ausser Acht gelassen werden. Einerseits liegt dieser darin, dass die Vorsorgeeinrichtungen entlastet und die finanzielle Stabilität der beruflichen Vorsorge gestärkt werden. Andererseits wird das Rentenniveau stabilisiert und bei Versicherten mit tiefen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten verbessert, was sich unter anderem positiv auf den inländischen Konsum auswirkt.
5.5 Auswirkungen auf die versicherten Personen
Die versicherten Personen werden die Folgen der neuen Regelungen direkt durch eine Veränderung ihres monatlichen Einkommens spüren. Zuerst werden sich die monatlichen Beiträge an die berufliche Vorsorge und damit ihr Nettolohn und später, im Rentenalter, der monatliche Rentenbetrag verändern. Die folgenden typisierten Modellrechnungen sollen diese Konsequenzen für die Versicherten veranschaulichen. Sie können jedoch nur ein generelles Bild vermitteln und keine individuellen Situationen abbilden. Die Modellrechnungen beruhen auf den folgenden standardisierten Annahmen:
• Es ist nur die obligatorische Mindestvorsorge gemäss BVG abgebildet.
• Löhne, Preise und Verzinsung der Altersguthaben entwickeln sich gleich (sogenannte «goldene Regel»), es ist also insbesondere kein Zinsbonus eingerechnet.
• Die Erwerbskarrieren sind vollständig, mit konstantem Lohnniveau und ohne Erwerbsunterbrüche.
• Die Berechnungen beziehen sich auf die Werte im Jahr 2019 (Lohnniveau, Koordinationsabzug etc.).
Je nach Alter, das die Versicherten im Jahr des Inkrafttretens der Reform erreichen werden, sind die Auswirkungen der Reform auf die Renten und Beiträge unterschiedlich. Das Alter wurde deshalb so gewählt, dass sich diese Unterschiede modellhaft aufzeigen lassen. Im Folgenden wird aufgelistet, welche Alter aus welchen Gründen