Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 51 Seiten
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ausgewählt wurden. Die damit verbundenen Auswirkungen auf die Beiträge und Renten können der Tabelle 5-3 entnommen werden.
• 25 Jahre: Diese Personen bauen ihr ganzes Altersguthaben unter den neuen Bestimmungen auf. Bei ihnen werden daher die Leistungen nach der Reform im Vollausbau diejenigen des geltenden Rechts erreichen.
• 40 Jahre: Diese Personen bauen den grössten Teil ihres Altersguthaben unter den neuen Bestimmungen auf. Ausserdem sinkt der Altersgutschriftensatz von 10 auf 9 Prozent.
• 50 Jahre: Diese Personen gehören zum ersten Jahrgang, der einen jährlich variablen Rentenzuschlagerhält und der nicht mehr zur Übergangsgeneration mit einem fixen lebenslangen Rentenzuschlag zählt.
• 55 Jahre: Diese Personen gehören zum ersten Jahrgang, der einen Rentenzuschlag von 100 Franken pro Monat erhält und bei dem der Altersgutschriftensatz von 18 auf 14 Prozent sinkt.
• 60 Jahre: Diese Personen gehören zum ersten Jahrgang, der einen Rentenzuschlag von 150 Franken pro Monat erhält.
• 65 Jahre: Diese Personen gehören zum ersten Jahrgang, bei dem die Rente mit dem neuen Umwandlungssatz von 6,0 Prozent berechnet wird und der einen Rentenzuschlag von 200 Franken pro Monat erhält.
Zusätzlich Informationen zu einzelnen Angaben in der Tabelle:
• Unter «Beiträge» sind die geltenden Altersgutschriften und unter «Mehrkosten» die Veränderung der Altersgutschriften inklusive der Beiträge zur Finanzierung des Rentenzuschlags abgebildet, jeweils nur der Teil (Hälfte) zulasten der Arbeitnehmenden und nur im jeweiligen Alter.
• Die Spalte «Rente pro Monat» zeigt den monatlichen Betrag der BVG-Altersrente im Rücktrittsalter von 65 Jahren, die Spalte «Rentendifferenz» die Veränderung der Rentenhöhe inklusive des garantierten Rentenzuschlags.
Tabelle 5-3
Auswirkungen der Reform auf die Beiträge der Versicherten und die Rentenhöhe im BVG-Obligatorium, nach Alter im Jahr des Inkrafttretens der Reform und Lohnniveau
Alter /Geltendes Recht Reform
Lohnniveau
Beiträge Rente pro Mehrkostene Rentendifferenz
Monat
In Franken pro In % des In Franken pro In % des In Franken pro
In % Monat Bruttolohns Monat Bruttolohns Monat
25 Jahre
25 000 10 0,5 103 42 2,0 191 186,0
40 000 44 1,3 436 68 2,0 208 47,6
55 000 88 1,9 869 83 1,8 125 14,4
70 000 132 2,3 1301 99 1,7 43 3,3