Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 51 Seiten

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5 Auswirkungen

5.1 Finanzielle Auswirkungen auf Sozialversicherungen

5.1.1 Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge

Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent entlastet die Vorsorgeeinrichtungen und stärkt die finanzielle Stabilität der beruflichen Vorsorge.

Die Ausgleichsmassnahmen zur Stabilisierung des Leistungsniveaus führen zu höheren Beiträgen an die berufliche Vorsorge. Die folgende Tabelle weist die geschätzten Beitragserhöhungen für das Jahr 2030 aus.

Tabelle 5-1

Geschätzte Auswirkungen auf die Beitragssumme der beruflichen Vorsorge im Jahr 2030

in Millionen Franken zu Preisen von 2019

Massnahme Mehrbeiträge

Neuregelung der Altersgutschriften (Halbierung des Koordinations- 1 400

abzugs und Anpassung der Altersgutschriftensätze)

Beiträge zur Finanzierung des Rentenzuschlags 1 850

Wegfallende Beiträge zur Finanzierung der Zuschüsse bei ungünsti-

-200

ger Altersstruktur

Total 3 050

Bei den Auswirkungen der Neuregelung der Altersgutschriften handelt es sich um die «effektiven Mehrkosten», bei denen heute bereits bestehende überobligatorische Beiträge angerechnet werden.

5.1.2 Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen

Die Halbierung des Koordinationsabzugs und die einkommensunabhängigen Rentenzuschläge bewirken bei tiefen Einkommen eine Rentenverbesserung, was zu Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen führen wird. Allerdings wird die Verbesserung der BVG-Altersrenten Zeit in Anspruch nehmen, da die Bildung von zusätzlichem Altersguthaben Zeit braucht. Entsprechend werden die Ergänzungsleistungen zur AHV erst längerfristig von Minderausgaben profitieren. Im Gegensatz dazu kann bei den Ergänzungsleistungen zur IV bereits ab Inkrafttreten mit Einsparungen gerechnet werden. Diese belaufen sich für die neuen EL-Fälle auf schätzungsweise rund 2 Millionen Franken pro Jahr. Im Jahr 2030 werden die Ergänzungsleistungen somit um rund 16 Millionen Franken entlastet, falls diese Reform 2023 in Kraft tritt.