Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/86: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 und zu einer Änderung des Asylgesetzes (Schengen-Weiterentwicklung) · 58 Seiten

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EUROSUR-Kommunikationsnetz aufbauen und dieses ersetzen. Um die Sicherheit der Informationen zwischen den Schengen-Staaten und der Agentur zu verbessern, wird das Sicherheitsniveau auf «Confidential EU» angehoben.

In einem Durchführungsrechtsakt wird festgelegt, welche Informationen bereitzustellen sind und welche Einrichtungen für die Sammlung, Verarbeitung, Archivierung und Übermittlung bestimmter Informationen zuständig sind (Art. 24 Abs. 3). Dieser Durchführungsrechtsakt wird der Schweiz anschliessend als Schengen-Weiterentwicklung notifiziert.

3.5.2 Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS)

Mit der Verordnung (EU) 2018/1240 wurde im Schengen-Raum das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS) errichtet (ähnlich wie das ESTA der USA). Visumbefreite Drittstaatsangehörige, welche für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen wollen, werden mit wenigen Ausnahmen verpflichtet, vor Antritt ihrer Reise in den Schengen-Raum online eine gebührenpflichtige Reisegenehmigung zu beantragen. Die ETIAS-Reisegenehmigung garantiert keinen Anspruch auf Einreise. Sie stellt eine neue Bedingung für die Einreise von visumbefreiten Drittstaatsangehörigen in den Schengen-Raum dar.

Führt die automatisierte Prüfung zu einem Treffer in einem der konsultierten Systeme, wird der Gesuchsdatensatz an die ETIAS-Zentralstelle weitergeleitet. Die ETIAS-Zentralstelle ist bei der Agentur angesiedelt und ist 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche im Einsatz (Art. 10 Abs. 1 Bst. a).19

Die Verordnung (EU) 2018/1240 wurde am 12. September 2018 vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU verabschiedet und stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar. Der Bundesrat hat die Übernahme der EU-Verordnung am 10. Oktober 2018 unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung gutgeheissen. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage dauerte vom 13. Februar bis am 21. Mai 2019.20 Die Botschaft soll spätestens im Frühjahr 2020 verabschiedet werden.

3.5.3 FADO (Art. 79)

FADO (False and Authentic Documents Online) ist ein europäisches Bildspeicherungssystem für den Informationsaustausch unter den Mitgliedsstaaten über authentische und gefälschte Dokumente21. Das bisher vom Generalsekretariat des Rates

19 Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. September 2018 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1077/2011, (EU) Nr. 515/2014, (EU) 2016/399, (EU) 2016/1624 und (EU) 2017/2226, Fassung gemäss ABl. L 236 vom 19.9.2018, S. 1.

20 https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/gesetzgebung/etias.html

21 Gemeinsame Massnahme 98/700/JI vom 3. Dezember 1998 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend die Errichtung eines Europäischen Bildspeicherungssystems (FADO), ABl. L 333 vom 9.12.1998, S. 4.